(red). Der Grad der Behinderung beschreibt die Schwere einer Behinderung und wird zum Erhalt von Unterstützungsleistungen benötigt. Nachstehend einige wichtige Informationen zu diesem Thema.

Grad der Behinderung

Um als Mensch mit Behinderung einen Nachteilsausgleich oder weitere Vorteile im Alltag zu erlangen, benötigt man einen Schwerbehindertenausweis. Dieser lässt sich jedoch nur mit einem sogenannten Grad der Behinderung beantragen und auch erst dann, wenn dieser einen Wert von mindestens 50 aufweist. Doch wie wird dieser festgestellt und wo kann man anschließend den Behindertenausweis beantragen? All das soll nachfolgend erläutert werden.

Was gibt es für Behinderungsgrade?

Prinzipiell gibt es insgesamt neun Behinderungsgrade. Angegeben werden sie in Prozent, beginnend mit einem Wert von 20. Die weiteren Grade der Behinderung folgen in 10er-Schritten und enden bei einem Wert von 100. Vor einigen Jahren noch gab es eine weitere Abstufung in 5er-Schritten, wovon inzwischen jedoch abgesehen wird.

Bei dem jeweiligen Wert heißt es: Je höher dieser ist, desto stärker ist die Beeinträchtigung oder Behinderung.

Woran werden diese festgelegt?

Welcher Grad der Behinderung (kurz GdB) vorliegt, wird nach der Beantragung mittels eines Gutachtens ermittelt. Dieses fasst sämtliche Beeinträchtigungen und Behinderungen des Betroffenen zusammen, sodass anhand der versorgungsmedizinischen Grundsätze eine fachgerechte Beurteilung des Behindertengrades erfolgen kann.

Jede Krankheit und Behinderung ist im Rahmen der versorgungsmedizinischen Grundsätze mit einem Wert versehen. Dabei ist zu beachten, dass diese Werte nicht zusammengerechnet werden und somit den Grad der Behinderung darstellen. Eher ist es so, dass mittels des Gutachtens die stärkste Beeinträchtigung ermittelt wird und diese somit als Grundlage zur Ausstellung des Behindertengrades dient.

Ein Beispiel: Beim Gutachten werden mehrere Krankheiten und Behinderungen beim Antragsteller festgestellt. Diese listen sich wie folgt auf:

  • Psoriasis vulgaris (ausgedehnter, aber erscheinungsfreie Intervalle von Monaten) – 20
  • Totaler Haarausfall (inklusive Augenbrauen und Wimpern) – 30
  • Bewegungseinschränkung der Hüftgelenke (mittleren Grades beidseitig) – 50

Bei der Ermittlung des Wertes werden die drei angegebenen Werte nicht addiert. Stattdessen wird der höchste vorhandene Wert dazu genutzt, um den Grad der Behinderung festzustellen. Innerhalb des Beispiels beträgt der Grad der Behinderung also 50.

Ab einem Wert von 50 wird die Beeinträchtigung als Schwerbehinderung eingestuft, womit gleichzeitig auch die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises beim zuständigen Versorgungsamt möglich ist.

Wie finde ich den zutreffenden GdB heraus?

Zwar bietet das Internet zahlreiche Listen, in denen der jeweilige Grad der Behinderung, bezogen auf Krankheiten und diverse andere Beeinträchtigungen definiert ist, doch ist immer eine individuelle Feststellung empfehlenswert. Auf diesem Weg können sich Betroffene sicher sein, dass am Ende die Möglichkeit darauf besteht, einen Schwerbehindertenausweis beantragen zu können oder die damit verbundenen Nachteilsausgleiche geltend zu machen.

Zur Feststellung des GdB ist ein Antrag beim jeweils zuständigen Versorgungsamt erforderlich. Die hierfür notwendigen Formulare sind in der Regel auf den Webseiten der Versorgungsämter erhältlich.

Prinzipiell ist jeder berechtigt, den Antrag selbst auszufüllen. Kommt es dabei zu Schwierigkeiten, kann eine Person des Vertrauens hinzugezogen werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Interessenverband oder aber einen Rechtsbeistand handelt. Anschließend wird der Antrag beim Versorgungsamt eingereicht.

Tipp: Um den Antrag zu vervollständigen, ist es immer sinnvoll, bereits vorhandene ärztliche Gutachten oder Berichte beizulegen. Diese können vom jeweils behandelnden Arzt stammen, aber ebenso sind Unterlagen aus einer vorangegangenen Kur oder Reha aussagekräftig. Bei diversen Krankheiten kann es außerdem zuträglich sein, Labor- oder Röntgenbefunde sowie ein aktuelles EKG beizulegen.

Im Anschluss erstellt das Versorgungsamt ein Gesamtbild und erlangt somit einen umfassenden Eindruck von den vorliegenden Einschränkungen des Antragstellers. Auf diesem Weg ist eine finale Einordnung im Rahmen der versorgungsmedizinischen Grundsätze möglich und somit auch die Feststellung des Behindertengrades.

Liegt dieser zwischen 20 und 50, wird lediglich ein Feststellungsbescheid ausgestellt. Liegt der Wert bei 50 oder darüber, ist gleichwohl die Berechtigung zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises vorhanden.

Wie kann man Förderung beantragen?

Das Schreiben des Versorgungsamts dient in erster Linie als persönliche Information. Den Schwerbehindertenausweis muss der Betroffene anschließend selbst beantragen, um einen Nachteilsausgleich und eventuelle Förderungen zu erhalten. Beantragen kann der Betroffene seinen Schwerbehindertenausweis bei der für ihn zuständigen Kommune.

Diese stellt auf dem Ausweis auch eventuelle Merkzeichen aus. Beispiele hierfür sind:

  • G: Gehbehinderung
  • Bl: Blindheit
  • Gl: Gehörlosigkeit
  • H: Hilflosigkeit
  • B: Begleitperson

Je nachdem, ob eventuelle Merkzeichen vorhanden sind oder nicht, können Besitzer eines Behindertenhausweises die folgenden Vorteile erhalten:

Ohne Merkzeichen

  • früherer Eintritt in die Rente

  • besonderer Kündigungsschutz

  • zu versteuerndes Einkommen reduziert sich

  • Zusatzurlaub von 5 Tagen (5-Tage-Woche)

  • mögliche Reduzierung von Eintrittspreisen

Mit Merkzeichen

  • unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln

  • höherer Regelbedarf bei Sozialhilfe

  • besondere Parkausweise

  • Steuerermäßigungen

  • steuerliche Pauschbeträge

  • diverse Steuerbefreiungen

  • Fahrtkostenpauschalen

  • mögliche kostenlose Mitnahme einer Begleitperson

Wichtig: Die Art der Vergünstigung ist vom jeweiligen Merkzeichen abhängig. So ist es beispielsweise bei einer vorliegenden Blindheit möglich, eine Hundesteuer-Befreiung zu erhalten, wenn ein Assistenzhund benötigt wird. Dasselbe gilt für den Erlass des Rundfunkbeitrags, wenn zum Beispiel eine Gehörlosigkeit vorliegt.

Kann ein GdB auch später erhöht werden?

Wer einen Feststellungsbescheid erhalten hat, auf dem sich ein GdB von 30 oder 40 befindet, kann später unter Umständen diesen Wert erhöhen lassen, sofern sich der Gesundheitszustand oder die Beeinträchtigung im Alltag verschlechtert.

Ebenso steht es jedem frei, infolge des Feststellungsbescheids Widerspruch einzulegen.

Text: Silvan Rosengrün/ Foto: Pixabay

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