„3G-Regel“ auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (red). In den vergangenen Tagen ist die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen deutlich angestiegen. Heute weist das RKI eine Inzidenz von 50,7 für den Landkreis aus. Der Landkreis hat somit drei Tage in Folge den Wert 35 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern überschritten. Ab Freitag, 27. August 2021 gilt somit die „3G-Regel“.

Der Anstieg der Inzidenz ist bei über 90 Prozent der Fälle auf Reiserückkehrer zurückzuführen. Die übrigen Fälle sind ungeklärt und der Infektionsweg nicht nachvollziehbar.

Nachdem der Landkreis aufgrund der vermehrten Infektionen drei Tage in Folge den Wert 35 überschritten hat, gilt ab Freitag, 27. August die sogenannte 3G-Regel im Landkreis. Die „3G-Regel“ sieht Testungen als Voraussetzung vor insbesondere

  • für die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z. B. öffentliche und private Veranstaltungen, Sport- und Kulturveranstaltungen)
  • den Zugang zur Innengastronomie
  • die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen
  • Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen
  • Sportausübungen in geschlossenen Räumen
  • Beherbergungen (Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weitere 72 Stunden.)
  • den Besuch von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.

Ausgenommen von der Testnachweispflicht sind vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder bis zum sechsten Geburtstag. Ebenso ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Die Ausnahme von den Testerfordernissen gilt laut Auskunft des Gesundheitsministeriums auch in den Ferien und damit namentlich auch in den aktuell laufenden Sommerferien für bayerische Schülerinnen und Schüler.

Das Landratsamt wird die Überschreitung des Wertes 35 in einem Sonderamtsblatt, das in den Tageszeitungen erscheint, bekanntgeben. Die „3G-Regel“ gilt dann ab Freitag, 27. August 2021.

Die aktuell gültigen Corona-Regeln für den Landkreis finden Sie unter www.landkreis-wug.de.

Foto: Pixabay

Related Posts

Ausstellung der Meisterprüfungsprojekte der Staatlichen Meisterschule für Schreiner in Gunzenhausen
Großer Dank an langjährige Mitarbeitende: Gelungene Jubilarfeier des Klinikums Altmühlfranken
Besuch bei SAR in Gunzenhausen – ein Unternehmen geht neue, innovative Wege