Atelierförderprogramm für Bildende Künstler: Anträge können gestellt werden

Mittelfranken (red). Nach dem „Bayerischen Atelierförderprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler“ können jeweils bis zu 100 bayerische Künstlerinnen und Künstler zwei Jahre lang einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 230 Euro zu ihren Atelierkosten (Miet- oder Finanzierungskosten) erhalten.

Die Zuschüsse werden auf Empfehlung einer vom Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler – Landesverband Bayern einberufenen Auswahlkommission vergeben. Ein Merkblatt informiert über die Voraussetzungen für eine Bewerbung. Der nächste Auswahltermin für den Förderzeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 wird im Herbst des Jahres 2022 stattfinden.

Künstlerinnen und Künstler mit Hauptwohnsitz in Mittelfranken können Bewerbungen bis spätestens 29. Juli 2022 per E-Mail bei der Regierung von Mittelfranken einreichen.

Bekanntmachung, Merkblatt und den Bewerbungsbogen für das Bayerische Atelierförderprogramm finden Sie auf der Homepage der Regierung von Mittelfranken www.regierung.mittelfranken.bayern.de unter „Aktuelles“.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausschreibung derzeit vorbehaltlich der Bewilligung entsprechender Mittel durch den Bayerischen Landtag erfolgt.

Foto: Pixabay

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