Ausweitung der Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Regelungen

Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (red). Seit dem 16. November 2021 gilt bayernweit in der Gastronomie und in Beherbergungsbetrieben die 2G-Regelung. Das bedeutet, dass nur geimpfte oder genesene Personen sowie Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Zutritt erhalten. Betriebe müssen die entsprechenden Nachweise bei den Gästen kontrollieren. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen wird in Zusammenarbeit mit der Polizei die Kontrollen zur Einhaltung dieser Regelungen ausweiten.

Mit der Einführung der 2G-Regel erhalten nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt zu Gastronomie- oder Beherbergungsbetrieben. Außerdem gilt die 2G-Regel beispielweise auch in Fitnessstudios, Sportstätten im Innenbereich, Theatern, Kinos, Museen, Ausstellungen, Solarien, Spielhallen und in weiteren Bereichen. Eine Übersicht finden Sie auch unter www.landkreis-wug.de. Auch in Clubs und Diskotheken gilt die 2G-Regel. Neu ist im Bereich der Diskotheken, dass im Innenbereich eine FFP2-Maskenpflicht gilt, es sei denn, der Veranstalter sieht freiwillig vor, dass der Zugang ausschließlich Besuchern gestattet wird, die ergänzend zum Impf- bzw. Genesenennachweis über einen negativen Testnachweis (Schnelltest oder PCR-Test) verfügen (freiwilliges 2G plus).

Für körpernahe Dienstleistungen, das heißt zum Beispiel beim Frisör, Fußpflege, Maniküre, Kosmetik usw., gilt 3G plus. Hier erhalten nur geimpfte, genesene oder negativ mit einem PCR-Test getestete (48 Stunden gültig) Kunden Zutritt. Nicht geimpftes Personal in diesen Bereichen muss zweimal in der Woche über ein negatives PCR-Testergebnis hinsichtlich der Infektion mit dem Coronavirus verfügen. Alternativ kann beim Personal auch an jedem Arbeitstag ein Schnelltest unter Aufsicht durchgeführt werden.

Entsprechende Nachweise sind in den genannten Bereichen von Gästen und Beschäftigten vorzulegen und samt Identitätsfeststellung vom jeweiligen Betreiber bzw. Betreiberin zu kontrollieren.

Auch die Maskenpflicht gilt in diesen Bereichen (Ausnahme: Clubs & Diskotheken bei freiwilligem 2G plus) weiterhin. In Gastronomiebetrieben darf die FFP2-Maske nur am Tisch abgenommen werden. Bei körpernahen Dienstleistungen darf die Maske nur abgenommen werden, wenn die Art der Dienstleistung das Tragen der Maske nicht erlaubt (z. B. Gesichtskosmetik, Bartrasur).

Weiterhin müssen sich Arbeitnehmer, die nicht bereits strengeren Zugangsregeln unterliegen, und in einem Betrieb mit mehr als zehn Beschäftigten arbeiten, an eine 3G-Zugangsregelung halten. Alle Beschäftigten, die Kontakt zu anderen Personen haben und nicht geimpft oder genesen sind, müssen mindestens zwei Mal pro Woche getestet werden. Dazu reicht ein Selbst- oder Schnelltest aus. Bei den Kontaktpersonen ist es unerheblich, ob es sich um Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen handelt. Ausgenommen von dieser Regelung sind der Handel, der ÖPNV und die Schülerbeförderung.

In Zusammenarbeit mit den regionalen Polizeiinspektionen werden die Kontrollen zur Einhaltung der oben genannten Regelungen ausgeweitet. Die Corona-Regelungen sind ein sehr wichtiger Baustein, um die Corona-Pandemie wieder einzudämmen. Die Bevölkerung und die Betriebe sind aufgerufen, sich unbedingt sehr streng an die geltenden Maßnahmen zu halten.

„Die Corona-Pandemie stellt uns alle weiterhin vor große Herausforderungen. Vor uns liegt, vor allem auch aufgrund der niedrigen Impfquote, ein wohl schwerer Winter. Ich bitte Sie alle, mitzuhelfen die Pandemie wieder einzudämmen! Die oben beschriebenen Regelungen sind dabei ein wichtiger Baustein, ebenso wie die Impfungen, die Testungen und das Einhalten der gängigen Hygieneregeln. Mit einem umsichtigen Verhalten schützen Sie nicht nur sich selbst sondern alle“, appelliert Landrat Manuel Westphal.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat alle wichtigen Informationen zur Corona-Pandemie auf der Homepage unter www.landkreis-wug.de zusammengefasst. Außerdem steht das Bürgertelefon (09141 902-500) sowie die Unternehmenshotline (09141 902-520) bei Rückfragen zur Verfügung.

Foto: Pixabay

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