Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 Marktgemeinde Pleinfeld

Pleinfeld (red). Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.01.2025 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Marktgemeinde und Wirtschaftsplan der Gemeindewerke für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

Nach der rechtsaufsichtlichen Genehmigung hat das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen mit Schreiben vom 29.04.2025 Stellung genommen.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen i. H. v. 3.250.000 € und der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 9.145.000 € wurden geprüft und genehmigt. Gründe für eine förmliche Beanstandung der Haushaltssatzung 2025 waren nicht ersichtlich.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke für das Haushaltsjahr 2025 liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Finanzverwaltung des Marktes Pleinfeld, Marktplatz 11, 91785 Pleinfeld, 2. Stock, Zimmer 2.6, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 08.00 bis 12:00 Uhr, Dienstag 13:00 bis 15:00 Uhr, Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Die Haushaltssatzung wird gemäß § 36 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat an der Amtstafel vor dem Haupteingang des Rathauses amtlich bekannt gemacht.

Haushaltssatzung des Marktes Pleinfeld (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) für das Jahr 2025

Der Markt Pleinfeld erlässt aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO, BayRS 2020-1-1-l) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796, 797), die zuletzt durch den § 2 des Gesetzes vom 09. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) geändert worden ist, folgende

Haushaltssatzung:

§ 1

1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 19.693.520 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.115.650 € ab.

2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Gemeindewerke Pleinfeld für das Jahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 4.760.000 € und in den Aufwendungen mit 4.899.000 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 526.000 € ab.

§ 2

1) Kredite zur Finanzierung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt werden auf 3.250.000 € festgesetzt. 2) Kredite zur Finanzierung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes Gemeindewerke Pleinfeld werden nicht aufgenommen.

§ 3

1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 9.145.000 € festgesetzt.

2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes Gemeindewerke Pleinfeld werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 240 v.H.

b) für die Grundstücke (B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer 300 v.H.

§ 5

1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.

2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Gemeindewerke Pleinfeld wird auf 200.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.

Foto: Pixabay

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