Weißenburg-Gunzenhausen (red). In der Pressemitteilung des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen vom 30.05.2021 (Nr. 2021/164) war die Regelung zum Unterrichtsgeschehen bei Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 teilweise unzutreffend dargestellt. Aus diesem Grund sieht sich das Landratsamt hier noch einmal zu einer Klarstellung veranlasst. In der Pressemitteilung des Landratsamtes vom 30.05.2021 wurde die Durchführung des Präsenzunterrichts an allen Schularten, mit Ausnahme der Grundschulen, von der Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Meter abhängig gemacht. Diese Vorgabe ist auf Grund der angekündigten Regelung des Kultusministeriums zur Regelung des Unterrichtsgeschehens nach den Pfingstferien nicht mehr zutreffend.

Gemäß dem Ministerratsbeschluss vom 18. Mai 2021 können nach den Pfingstferien (ab dem 07. Juni 2021) wieder alle Schülerinnen und Schüler aller Schularten und aller Jahrgangsstufen in Bayern in den vollen Präsenzunterricht (d.h. ohne Mindestabstand) zurückkehren, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in der jeweiligen Region stabil unter dem Wert 50 liegt (gilt aktuell auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen). Dies gilt auch für die Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE).

Um den Gesundheitsschutz nochmals weiter zu erhöhen, gilt ebenfalls ab dem 7. Juni 2021 für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske („OP-Maske“) auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Unterrichtsraum).

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