Gesundheitsamt: Badeverbot für die Seezentrum Muhr am See und Schlungenhof am Altmühlsee
Muhr am See (red). Während der Badesaison kontrolliert das Gesundheitsamt am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen regelmäßig die hygienische Badegewässerqualität in Bezug auf Fäkalkeime an den EU-Badegewässern im Landkreis und ist zusätzlich für die Einschätzung des gesundheitlichen Risikos für Badende durch Blaualgen zuständig. In den vergangenen Wochen ergaben diese Proben nun ein vermehrtes Blaualgenvorkommen für den Altmühlsee, weshalb für die dortigen Badestrände bereits eine Badewarnung ausgesprochen wurde. Aufgrund der jüngsten Beprobung muss für die Seezentrum Muhr am See und Schlungenhof ein Badeverbot erlassen werden.
Da gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgrund des derzeit hohen Vorkommens von Cyanobakterien und der von diesen produzierten Giftstoffen nicht auszuschließen sind, erteilt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen ein Badeverbot für die betroffenen Badestellen Schlungenhof und Muhr am See. Badende werden gebeten, die Beschilderung vor Ort zu beachten, da sich die Situation an den einzelnen Badestellen je nach Wind- und Wettersituation kurzfristig wieder ändern kann.
Gerade bei langanhaltend warmen Temperaturen bildet sich eine sogenannte „Blaualgenblüte“, die mit bloßem Auge als grünliche Schlieren im Wasser erkennbar ist. Für Badegäste sowie auch für badende Hunde entstehen durch die massive Blaualgenblüte gesundheitliche Risiken. Durch die massiv eingeschränkte Sichttiefe ergibt sich zusätzlich ein beträchtliches Sicherheitsrisiko bei der Rettung Ertrinkender.
Insgesamt werden alle Badestellen am Altmühlsee, Hahnenkammsee sowie am Kleinen und Großen Brombachsee auf ihre Wasserqualität nach der EU-Badegewässerrichtlinie beprobt. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sind wöchentlich mindestens einmal unterwegs, um die Badestellen im Landkreis zu überprüfen.
Wenn auffällige Werte zu verzeichnen sind, die entweder eine Gefahr für die Badenden darstellen oder wenn gesetzliche Grenzwerte überschritten werden, muss das Gesundheitsamt ggfs. eine Badewarnung oder ein Badeverbot aussprechen.
Sobald sich die Situation verbessert und Gesundheitsrisiken nicht mehr bestehen, werden die Badestrände kurzfristig wieder zum Baden freigegeben. Bitte beachten Sie daher immer die Beschilderung direkt an den Badestellen. Das Gesundheitsamt informiert auch auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/badegewaesser.
Foto: Brigitte Dorr