Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (red). Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass die Ständige Impfkommission – STIKO vor den Weihnachtsfeiertagen ihre Empfehlung hinsichtlich des Impfabstands zur COVID-19-Auffrischimpfung aktualisiert hat. Die STIKO empfiehlt die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff allen Menschen ab 18 Jahren. Die Auffrischimpfung kann jetzt bereits ab dem vollendeten dritten Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung verabreicht werden. Auch Personen, die als Ungeimpfte eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen zur Grundimmunisierung eine einmalige COVID-19-Impstoffdosis im Abstand von mindestens drei Monaten zur Infektion erhalten; eine Auffrischung („Booster“) ist drei Monate nach der ersten Impfung möglich.

Seit 18. November 2021 empfiehlt die STIKO allen Personen ab 18 Jahren die Covid-19-Auffrischimpfung. Diese Empfehlung hat die STIKO am 21. Dezember 2021 noch einmal aktualisiert und empfiehlt jetzt die Booster-Impfung für über 18-Jährige schon ab dem vollendeten dritten Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung.

Ungeimpfte Personen ab dem Alter von 12 Jahren, die eine in Form eines PCR-Tests nachgewiesene Infektion durchgemacht haben, können im Abstand von mindestens drei Monaten nach der Infektion zur Vervollständigung ihrer Grundimmunisierung eine einmalige Impfung erhalten. Für eine Auffrischimpfung („Booster“) ist eine zweite Impfung nach weiteren drei Monaten erforderlich.

Geimpfte Personen, die nach einer COVID-19-Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen ebenfalls im Abstand von mindestens drei Monaten nach der Infektion eine Auffrischimpfung erhalten.

Aufgrund der aktuellen Verbreitung der Omikron-Variante von SARS-CoV-2 ist laut der STIKO damit zu rechnen, dass das Infektionsgeschehen in Deutschland innerhalb kürzester Zeit durch diese bestimmt sein wird. Aktuelle Daten deuten nach abgeschlossener Grundimmunisierung auf einen deutlich verringerten Impfschutz gegenüber der Omikron-Variante hin. Dieser nimmt bereits drei bis vier Monate nach Grundimmunisierung signifikant ab. Nach Verabreichung einer Auffrischimpfung steigt die Schutzwirkung gegenüber einer symptomatischen Infektion mit der Omikron-Variante von SARS-CoV-2 jedoch deutlich wieder an. Es ist derzeit davon auszugehen, dass durch eine Auffrischimpfung auch der Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen nach Infektion mit der Omikron-Variante zunimmt. Die STIKO betont zudem, dass beide mRNA-Impfstoffe von Biontech (Comirnaty) und von Moderna (Spikevax) hinsichtlich ihrer Wirksamkeit völlig gleichwertig sind. Bei einer Auffrischimpfung in der Altersgruppe der unter 30-Jährigen soll unabhängig vom zuvor verwendeten Impfstoff Comirnaty von Biontech eingesetzt werden.

Durch die Verkürzung des Impfabstands für die Auffrischimpfung soll der Schutz vor schweren Erkrankungen durch Infektionen mit der Omikron-Variante von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung verbessert und die Ausbreitung der sich ausbreitenden Omikron-Variante vermindert werden. Die STIKO weist ergänzend darauf hin, dass auf Grund der eingeschränkten Datenlage aktuell keine Aussagen über die Schutzdauer nach Auffrischimpfung unter der Omikron-Variante getroffen werden können.

Abweichende Sonderfälle hinsichtlich der Einhaltung der Impfabstände

Ungeimpfte, bei denen durch einen im Labor nachgewiesenen Antikörpertest eine abgelaufene Infektion bestätigt wurde, können zur Vervollständigung ihrer Grundimmunisierung bereits nach vier Wochen eine Erstimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten, da in diesen Fällen keine sichere Aussage über den Infektionszeitpunkt getroffen werden kann. Die Auffrischung ist dann drei drei Monate danach möglich.

Bei Personen, die bei der Erstimpfung den Impfstoff von Johnson & Johnson bekommen haben, empfiehlt die STIKO eine Optimierung der Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff ab vier Wochen nach der Erstimpfung. Diese zweite Impfung – egal wann sie durchgeführt wird – reicht allerdings noch nicht, um den Status „geboostert“ zu bekommen. Das heißt, dass bei einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson eine komplette Grundimmunisierung erst nach einer zusätzlichen Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vorliegt. Erst eine dritte Impfung (die zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff) zählt dann als Auffrischimpfung („Boosterung“) und kann drei Monate nach der Zweitimpfung durchgeführt werden.

Grundimmunisierung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen sowie Auffrischimpfungen für Kinder in bestimmten Fällen

Der Kinder-Impfstoff von Biontech ist seit Ende November 2021 in der EU für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren zugelassen. Die Impfdosis soll dabei nur ein Drittel der Dosis eines Erwachsenen sein.

Die STIKO hat am 17. Dezember 2021 Kindern mit verschiedenen Vorerkrankungen in der Altersgruppe von 5 bis 11 Jahren eine Grundimmunisierung mit Comirnaty von Biontech empfohlen. Zusätzlich wird die Impfung von Kindern dieser Altersgruppe empfohlen, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen der begründete Verdacht besteht, dass die Impfung nicht zu einem ausreichenden Schutz führt.

Eine Auffrischimpfung können nach der Empfehlung der STIKO Kinder mit einer schweren Immunschwäche ab dem Alter von 5 Jahren erhalten. Über den Zeitpunkt einer Auffrischung muss von ärztlicher Seite bei Kindern mit einer schweren Immunschwäche im Einzelfall entschieden werden.

Eine generelle Impfempfehlung für 5-11-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen liegt von Seiten der STIKO derzeit jedoch nicht vor. Dennoch können Impfungen auch bei 5- bis 11-jährigen Kindern ohne Vorerkrankungen bei individuellem Wunsch von Kindern und Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten nach ärztlicher Aufklärung erfolgen.

Für Kinder unter fünf Jahren ist noch kein Impfstoff zugelassen.

Booster-Impfungen für Kinder und Jugendliche in der Altersgruppe von 12 bis 17 Jahren mit dem Impfstoff von Biontech in bestimmten Fällen möglich

Die STIKO empfiehlt für alle 12–17-Jährigen eine Grundimmunisierung mit dem mRNA-Impfstoffs Comirnaty von Biontech.

Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können jetzt in bestimmten Fällen auch eine Auffrischimpfung gegen COVID-19 mit dem Impfstoff von Biontech erhalten, eine generelle STIKO-Empfehlung in Bezug auf Auffrischimpfungen gibt es für diese Altersgruppe jedoch nicht. Laut STIKO soll Kindern und Jugendlichen mit einer Immunschwäche in der Altersgruppe von 12 bis 17 Jahren frühestens drei Monate nach einer COVID-19-Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung angeboten werden. Eine STIKO-Empfehlung zur Auffrischimpfung liegt bislang auch für Jugendliche vor, die tätigkeits- bzw. arbeitsbedingt ein erhöhtes Infektionsrisiko aufweisen (z.B. Tätigkeit im Pflegeheim oder Krankenhaus).

Sowohl das Impfzentrum im Landkreis in Weißenburg als auch die Impfstation des Klinikums Altmühlfranken in Gunzenhausen bieten derzeit für alle 12–17-Jährigen Impfungen zur Grundimmunisierung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty von Biontech an, Auffrischimpfungen hingegen lediglich für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren, die zu den impfberechtigten Personenkreisen der geltenden STIKO-Empfehlung zählen.

Im Rahmen einer ärztlichen Einzelfallentscheidung sind jetzt für die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen Booster-Impfungen mit dem Impfstoff von Biontech auch ohne STIKO-Empfehlung möglich, da der Impfstoff von Biontech generell für diese Altersgruppe zugelassen ist und im Falle eines Impfschadens laut Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums ein Versorgungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz besteht. Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung von Kindern und Jugendlichen dieser Altersgruppe trifft im Einzelfall jedoch die jeweilige Impfärztin bzw. der jeweilige Impfarzt. Eine Verpflichtung für Ärzte, Impfungen über die bestehenden STIKO-Empfehlungen hinaus durchzuführen, gibt es nicht. Eltern von Kindern, für die noch keine Impfempfehlung der STIKO vorliegt, wird daher empfohlen, sich im Hinblick auf die Frage der Durchführung einer Booster-Impfung durch ihre jeweilige Haus- oder Kinderärztin bzw. durch ihren jeweiligen Haus- oder Kinderarzt beraten zu lassen.

Weitere Informationen zu den aktuellen Impfempfehlungen sowohl für die Grundimmunisierung als auch zu Auffrischimpfungen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/impfzentrum/ zu finden.

Foto: Pixabay

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