Kein Walzverbot auf Grünlandflächen in Mittelfranken bis einschließlich 1. April 2022

Mittelfranken (red). Die Regierung von Mittelfranken hat das Walzen von Grünlandflächen bis einschließlich 1. April 2022 zugelassen. Hierzu wurde am 2. März 2022 eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die unter www.reg-mfr.de/amtsblatt eingesehen werden kann. Ausgenommen von der Fristverschiebung sind ausgewiesene Wiesenbrütergebiete, für die weiterhin der 15. März als letzter Walztermin gilt.

Im Bayerischen Naturschutzgesetz ist das Walzen der Wiesen nach dem 15. März bis zur ersten Mahd zum Schutz von Wiesenbrütern grundsätzlich verboten. Geschützt werden vor allem Brachvogel und Kiebitz, da diese bereits ab Mitte März mit dem Brutgeschäft starten. Wo bis zum Stichtag wegen der Witterungs- und Bodenverhältnisse ein Walzen noch nicht möglich ist, kann eine Verschiebung der Verbotsfrist verfügt werden. Fachliche Grundlage für die Verschiebung sind aktuelle Daten und Prognosen des Deutschen Wetterdienstes und eine darauf aufbauende Empfehlung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) für die jeweilige Region. Die aktuelle Situation des Hauptbrutgeschehens, speziell in den Wiesenbrütergebieten, wird durch das Landesamt für Umwelt (LfU) beurteilt.

Das Walzen von Grünland im zeitigen Frühjahr dient zur Rückverfestigung des Bodens nach dem Winterfrost, zur Anregung der Durchwurzelung und zum Einebnen der Grünlandnarbe. Der Boden darf hierzu weder zu nass noch zu trocken sein (Feuchtegehalt nicht über 80% der nutzbaren Feldkapazität) und die Gräser sollten sich im Stadium des Wiederergrünens befinden. Bei den gegenwärtigen Verhältnissen ist in den genannten Gebieten anzunehmen, dass ein bodenschonendes Walzen erst nach dem 15. März möglich sein wird. Die verfügbare Zeitspanne mit optimalen Bedingungen erstreckt sich meist über nur wenige Tage.

Nicht betroffen vom Walzverbot ist das Abschleppen der Wiesen zum Einebnen und zur Vermeidung von Futterverschmutzungen durch Erdhaufen. Dies sollte jedoch zum Schutz der Wiesenbrüter auf die unbedingt notwendigen Flächen beschränkt bleiben und dort, wo bereits offensichtlich ein Brutgeschehen im Gange ist, mit entsprechender Vorsicht erfolgen.

Bildunterschrift:  Blumenwiese; Foto: Thomas Immler

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