(red): FREIE WÄHLER fordern Unterstützung für Dienstfahrten mit privatem PKW: Hauber: „Die Preise für Diesel und Benzin sind zuletzt explosionsartig angestiegen, die Entlastungsmaßnahmen des Bundes sind verpufft. Nicht für alle Berufsgruppen kommen alternative Mobilitätsangebote in Betracht.“ Der Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit sprunghaft angestiegenen Treibstoffkosten fallen nicht zuletzt bei Fahrten im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit erheblich ins Gewicht. Aus diesem Grund fordert die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER nun die Prüfung einer Erhöhung der Wegstreckenentschädigung nach dem BayRKG. Dieses regelt die Leistungen zur Erstattung von Auslagen für Dienstreisen und Dienstgänge (Reisekostenvergütung) für die Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter des Freistaates Bayern sowie für Beschäftigte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder.

„Die Wegstreckenentschädigung von derzeit 0,35 € kann die Aufwendungen für die dienstliche Nutzung des Privat-Pkw nicht mehr ausreichend kompensieren. Deshalb müssen wir jetzt handeln und die Beschäftigten und Beamten entlasten”, fordert der FW-Landtagsabgeordnete Wolfgang Hauber als Mitglied des Ausschusses für Fragen des Öffentlichen Dienstes. 65 Cent mehr für einen Liter E10 bzw. 85 Cent für einen Liter Diesel im Vergleich zum Vorjahr unterstreichen diesen Umstand. “Von einer angemessenen Erhöhung der Wegstreckenentschädigung würden zudem auch zahlreiche weitere Berufsgruppen profitieren”, führt Hauber weiter aus.

Auch der Verband der höheren Verwaltungsbeamtinnen und -beamten in Bayern e. V. (VHBB) hatte die Anpassung gefordert. Er ist fachlich in die fünf Bereiche (Recht, Technik, Forst, Kunst und Kultur und Lebensmittelchemie) gegliedert. Manche Bedienstete, etwa im Bereich Forst, sind durch die explosionsartige Erhöhung der Spritpreise sehr belastet. Hintergrund ist, dass viele Forstbedienstete im Außendienst (Forstrevier) ihre Dienstfahrten mit dem privaten PKW bestreiten.

Das Besserstellungsverbot macht es Arbeitgebern im Rahmen einer öffentlichen Förderung (z. B. in Einrichtungen der Jugendhilfe oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung etc.) nicht möglich, ihre Beschäftigten besser zu vergüten als vergleichbare Angestellte des Zuwendungsgebers. Aus diesem Grund ist eine privatrechtliche Erhöhung der
Wegstreckenentschädigung nicht zulässig.

MdL Hauber war Berichterstatter zu diesem Antrag, der im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes, federführend behandelt wurde. „Ich freue mich, dass der Antrag einstimmig angenommen wurde“, so Hauber.

Foto: Brigitte Dorr

Related Posts

Wer profitiert von den Steuerklassen 3/5?
Zweckverband Altmühlsee – Saisonstart auf der MS Altmühlsee
Polizeibericht PI Treuchtlingen