Roth/Weißenburg-Gunzenhausen (red).  Neue Perspektiven für junge Eltern, Kinder und vor allem 13 Frauen aus der Region: Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Qualifizierungskurses der gfi können sie sich nun als Tagesmutter selbständig machen oder als qualifizierte Tagespflegeperson in einer Kindertagesstätte arbeiten. Zudem steht ihnen die Tür zu einer direkt anschließenden Weiterbildung zur Assistenzkraft in Kindertageseinrichtungen offen.

Geschafft! Glücklich präsentieren die 13 Teilnehmerinnen des Kindertagespflegekurses ihre Urkunden. Die schriftliche Abschlussprüfung ist bestanden. Jetzt haben sie es Schwarz auf Weiß: Sie sind bestens darauf vorbereitet, qualifiziert in der Kindertagespflege zu arbeiten. Acht Monate haben sich die Frauen unter anderem intensiv mit pädagogischen Themen auseinandergesetzt. Zudem lernten sie die rechtlichen und finanziellen Grundlagen der Kindertagespflege kennen und machten
sich Gedanken über das komplexe Wechselspiel der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern sowie über die Eingewöhnungsphase.

Kombinierter Online/Präsenz-Unterricht
Einmal in der Woche war Unterricht. Teils in Präsenz vor Ort in den Räumlichkeiten der gfi in Roth, teils online. Genau dieser Aspekt kam bei den Frauen besonders gut an. „Der Kurs ermöglicht vielen den Wiedereinstieg nach einer Kinderpause, aber auch Umschülerinnen waren dabei“, erklärt Seminarleiterin Johanna Hummel, pädagogische Betreuerin der Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi). Sie hat die Absolventinnen in den letzten acht Monaten begleitet.

Alle Kursteilnehmerinnen können nun eine Pflegeerlaubnis beim zuständigen Jugendamt beantragen und sich als Tagesmutter selbständig machen. Außerdem haben sie die Möglichkeit, sich mit nur 40 zusätzlichen Unterrichtsstunden zur Assistenzkraft in Kindertageseinrichtungen weiterzubilden. „Einige unserer Absolventinnen haben das fest vor, andere arbeiten sogar schon in Kindertageseinrichtungen und absolvieren 2023 die Assistenzkraftausbildung berufsbegleitend“,
ergänzt Hummel.

Von der Tagesmutter zur Assistenzkraft
Tagesmütter und -väter können in Bayern bis zu fünf Kinder im Alter zwischen null und 14 Jahren gleichzeitig zuhause betreuen. Dafür brauchen sie eine Pflegeerlaubnis. Diese muss beim örtlichen Jugendamt beantragt werden und wird erteilt, wenn eine persönliche Eignung und vertiefte Kenntnisse in der Kindertagespflege vorliegen. Die Kenntnisse werden in der Regel in Grundqualifizierungskursen vermittelt. Welchen Umfang die Kurse haben oder welche anderen
Qualifikationen darüber hinaus anerkannt werden, entscheidet das zuständige Jugend- oder Landratsamt in eigener Verantwortung. Assistenzkräfte unterstützen das pädagogische Team in Kindertageseinrichtungen. Sie sind in der Regel immer zusammen mit einer pädagogischen Fachkraft oder Ergänzungskraft tätig. Der Freistaat fördert die Festanstellung von Tagespflegepersonen und Assistenzkräften in der Kindertagesbetreuung.

Bildunterschrift: Die 13 Absolventinnen des Kindertagespflegekurses der gfi Westmittelfranken Foto: Johanna Hummel 

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