Landwirte sollten Mehrfachantrag 2022 rechtzeitig einreichen

Roth/Weißenburg/Nürnberger Land (red). Die Antragsfrist für den Mehrfachantrag endet dieses Jahr am Montag, 16. Mai 2022. Bis dahin muss der elektronische Antrag einschließlich aller Anlagen beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Roth-Weißenburg i.Bay. eingegangen sein. Eine verfristete Antragstellung führt zu einer Kürzung bis hin zu einer vollständigen Ablehnung des Antrags.

Knapp 3.600 Landwirte aus der Region antragsberechtigt

Die Eingabe der Daten und die Bestätigung der Antragsstellung erfolgt über das System iBALIS, das im Internet unter der Adresse www.ibalis.bayern.de erreichbar ist. Das AELF Roth-Weißenburg i.Bay. unterstützt aufgrund der Corona-Situation ausschließlich telefonisch. Nehmen Sie dazu rechtzeitig Kontakt mit uns auf: entweder direkt mit Ihrem Sachbearbeiter/Ihrer Sachbearbeiterin oder über die Hotline (Roth/Schwabach/Nürnberger Land: 09171/842-1071, Weißenburg-Gunzenhausen: 09141 875-1170.) Weitere Informationen finden Sie auch unter www.aelf-rw.bayern.de.

Foto: Pixabay

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