Man kann bis zu drei Leben retten – Resonanz zur Telefonaktion Organspende
(red). Es gibt nach wie vor zu wenige Spenderorgane. Dabei sehen die meisten Deutschen Organspende grundsätzlich als positiv an. Doch nur wenige regeln das für sich mit dem entsprechenden Eintrag in den Organspendeausweis.
Es geht darum, durch mehr Informationen, eine Entscheidung dafür zu erleichtern. Beate Gray und Silke Singer vom Info-Telefon der Deutschen Stiftung für Organtransplantation und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beantworteten Leserfragen an den Infotelefonen. Hier einiges zum Nachlesen:
Frage: Muss man sich als Organspender gegebenenfalls abmelden, wenn man sich umentscheidet?
Antwort: Nein zu beiden Fragen. Sie werden als Organspender nicht registriert. Und wenn Sie Ihre Entscheidung von ja auf nein ändern möchten, vernichten Sie Ihren Organspendeausweis einfach. Da nichts registriert ist, müssen Sie auch nichts abmelden.
Frage: Ich war immer Organspender. Jetzt bin ich an Krebs erkrankt. Bin ich nun raus?
Antwort: Wer eine akute Krebserkrankung oder eine HIV-Infektion hat, kann leider keine Organe spenden. Doch wenn Sie fünf Jahre nach der Erkrankung krebsfrei sind, können Sie durchaus wieder spenden. Vorerkrankungen sind generell kein Ausschlusskriterium. Es ist jedoch sinnvoll, wenn man seine Erkrankung mit Auftrittsdatum auf dem Ausweis vermerkt.
Frage: Wie sicher ist es, dass man auch wirklich tot ist, wenn Organe entnommen werden?
Antwort: Zunächst ermitteln zwei speziell dafür qualifizierte Fachärzte unabhängig voneinander Art und Ursache der Hirnschädigung und ob behebbare Einflüsse auf die Hirnfunktion, zum Beispiel durch Medikamente vorliegen. Dann prüfen sie verschiedene Reflexe, wie die Pupillenreaktion oder die Fähigkeit zur Spontan-Atmung. Als nächstes wird die Unumkehrbarkeit der Ausfallsymptome gecheckt, entweder durch Wiederholung nach einer vorgeschriebenen Wartezeit oder mittels apparativer Zusatzdiagnostik, wie der Untersuchung der elektrischen Aktivität und Durchblutung des Gehirns. Wird die Unumkehrbarkeit des Hirnfunktionsausfalls festgestellt, ist der unumkehrbare Hirnfunktionsausfall eingetreten und der Tod des Menschen nachgewiesen.
Frage: Werden wir wegen einer möglichen Organspende gefragt, wenn beispielsweise jemand aus der Familie plötzlich zu Tode kommt?
Antwort: Wenn derjenige auf einem Organspendeausweis dokumentiert hat, dass er Spender sein möchte, müssen Sie als Angehörige nicht um eine Entscheidung gebeten werden. Denn dann hat in jedem Fall der Wille des Verstorbenen Vorrang. Ist das Einverständnis des Verstorbenen dokumentiert, so ist eine Organentnahme rechtlich zulässig. Sie werden jedoch darüber informiert.
Frage: Kann man auch seine Patientenverfügung nutzen, um darin seine Entscheidung für eine Organ- und Gewebespende festzuhalten? Oder muss man unbedingt einen Spender-Ausweis haben?
Antwort: Sie können ihre Patientenverfügung dafür nutzen. Dann sollten Sie folgende Formulierung wählen: „Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu. Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor.“ Es kann aber dennoch sinnvoll sein, einen Spender-Ausweis zu haben, weil er im Fall des Falles eventuell schneller greifbar ist.
Frage: Meine Frau meint, dass es ab einem bestimmten Alter nicht mehr möglich ist, Organspender zu werden.
Antwort: Da hat Ihre Frau nicht recht. Der älteste Organspender war 98 Jahre alt. Die ihm entnommenen Nieren und Leber funktionieren heute noch. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann immer erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch überprüft werden. Ein hohes Alter ist auf jeden Fall kein Hinderungsgrund.
Frage: Mich beschäftigt die Frage, ob im Fall eines lebensbedrohlichen Unfalls auch alles Menschenmögliche getan wird, um mich zu retten, wenn ich mich für eine Organspende entschieden habe.
Antwort: Da können Sie beruhigt sein. Das Ziel aller medizinischen Maßnahmen ist es, das Leben des Patienten zu retten. Dafür wird alles getan. Kommt aber ärztliche Hilfe zu spät oder sind die Unfallfolgen zu weit fortgeschritten, kann der Patient mitunter nicht mehr gerettet werden. Wurde im Krankenhaus auf der Intensivstation der Tod durch vollständiges irreversibles Hirnversagen (Hirntod) festgestellt, können Kreislauf und Atmung künstlich durch Beatmung und Medikamente aufrecht erhalten werden. Dann erst stellt sich die Frage einer Organentnahme.
Frage: Organe spenden würde ich schon, aber beispielsweise die Hornhaut der Augen nicht unbedingt. Welche Organe können für eine Transplantation überhaupt genutzt werden?
Antwort: Nach dem Hirntod können folgende Organe und Gewebe entnommen und übertragen werden: Niere, Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Darm und Teile der Haut sowie die Hornhaut der Augen, Herzklappen, Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen. Wenn Sie die Hornhaut der Augen nicht spenden möchten, vermerken Sie das einfach auf Ihrem Organspendeausweis.
Frage: Man kann doch sicher als Organspender nicht mehr aufgebahrt werden – oder?
Antwort: Ja. Der Leichnam wird durch eine Organ- und Gewebespende nicht entstellt, einer Aufbahrung steht somit nichts entgegen. Das Transplantationsteam geht zu jedem Zeitpunkt respektvoll mit dem Körper des Toten um. Die Entnahme findet in einem normalen Operationssaal statt und die Ärzte verschließen die operativen Einschnitte nach der Entnahme wieder, um den Körper zur Beisetzung an die Angehörigen zu übergeben.
Frage: Was geschieht, wenn mein Organspendeausweis nicht vorliegt, wenn ich am Hirntod verstorben bin?
Antwort: Wer sich mit einem Organspendeausweis für eine Entnahme entscheidet, sollte diese Entscheidung auch seiner Familie mitteilen. Die kann dann, falls Ihr Dokument nicht auffindbar ist, in Ihrem Sinne entscheiden.
Weitere Informationen: .. . gibt es auch beim gebührenfreien Infotelefon Organspende unter 0800 90 40 400. Dort können auch kostenlos Organspendeausweise und Informationsmaterial angefordert werden.
In der Regel kann man auch beim Arzt oder in der Apotheke nach Organspenderausweisen nachfragen.
Bildunterschrift: Organspende rettet Leben, Organspende ist aber auch ein Akt der christlichen Nächstenliebe. Foto: BZgA