Mehr Mitsprache für Ältere? Gunzenhäuser Seniorenbeirat steht neuem Seniorenmitwirkungsgesetz kritisch gegenüber

„Offener Brief des Seniorenbeirates der Stadt Gunzenhausen zum Pressetermin der CSU und Freie Wähler zum neuen Bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetz am 29. Juni 2022. Seniorenbeirat der Stadt Gunzenhausen nimmt Stellung zum vorgelegten bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetz.

Gunzenhausen (red).  Wozu ein neues Gesetz, wenn es bereits eine Landesseniorenvertretung in Bayern (LSVB e.V.) gibt? Der Seniorenbeirat der Stadt Gunzenhausen leitet aus einem Bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetz keinen Mehrwert für die kommunale Ebene ab. Die Landesregierung aus CSU und Freie Wählern sieht eine rechtlich festgeschriebene Gestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeit für ältere, in den Kommunen aktiven Menschen vor. Allerdings lässt das Regelwerk viele Fragen unbeantwortet und Möglichkeiten ungenutzt.

Künftig sollen alle Gemeinden verpflichtet werden, eine ehrenamtliche Seniorenvertretung einzurichten. Für die Vertretung der Senioreninteressen auf Landesebene wird ein Landesseniorenrat geschaffen. Dessen 256 Mitglieder setzen sich aus den Seniorenvertretungen der 256 kreisfreien und kreisangehörigen Gemeinden und der 71 Landkreise zusammen.

„Wozu braucht es dieses Gesetz?“, fragt sich Reinhard Adolphs, Stellvertretender Vorsitzender des Seniorenbeirates der Stadt Gunzenhausen. „Das neue Regelwerk enthält nichts Neues. Nach Auffassung der Koalitionäre in München sollen die Kommunen selbst ihre Angelegenheiten regeln.“

Der Seniorenbeirat ist davon überzeugt, dass „allgemeine“ Seniorenthemen, wie beispielsweise die medizinische Versorgung und die Mitwirkung der älteren Generation in den politischen Gremien auf kommunaler Ebene bereits jetzt sehr gut geregelt sind. Im guten Einvernehmen mit kommunalen Vertretern aus Politik und Verwaltung sowie in Zusammenarbeit mit der bereits 1976 gegründeten Landesseniorenvertretung Bayern e.V. wird seit Jahrzehnten die Partizipation der Älteren am politischen Geschehen auf kommunaler und Landesebene gestärkt und gefördert.

„Den Seniorenbeirat beschäftigt aktuell die Frage, was im Landesverband in den letzten Jahrzehnten passiert ist“, so Thomas Thill, Vorsitzender des Seniorenbeirats der Stadt Gunzenhausen. „Wo sind die vielen Anregungen und Anträgen an die Landespolitiker geblieben? Wurde am Ende sogar vergessen, dass es die Landesseniorenvertretung Bayern war, die erstmals durch ihren Vorsitzenden Franz Wölfl einen ersten Entwurf für ein Bayerisches Landesseniorengesetz in den Landtag eingebracht hatte?“

In einer Stellungnahme reagierte die Landesseniorenvertretung Bayern nun auf die Gesetzespläne. Das Ergebnis: Der Gesetzesentwurf stärkt nicht die Rechte der Seniorinnen und Senioren, sondern schmälert sie sogar. „Es fehlen belastbare, also echte Einflussmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der älteren Menschen. Dies wären die Voraussetzungen echter politischer Partizipation, die aber anscheinend nicht gewollt ist“, so der Vorsitzender Franz Wölf in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf.

„Vom Grundsatz ist die Idee für solch ein Gesetz gut und als aktiver Seniorenbeirat betrachten wir es auch als unseren Verdienst, dass nun endlich ein Entwurf für ein Landesseniorengesetz vorliegt“, so Thomas Thill weiter. „Bedauerlicherweise wurde auf die guten, gewachsenen Strukturen der bayerischen Seniorenvertretungen nicht zurückgegriffen, sondern das Rad komplett neu erfunden. Wir gehen davon aus, dass die Mitglieder des Bayerischen Landtags an der ein oder anderen Stelle nachbessern werden.“

Foto: Pixabay

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