(red). Gestern hat das Bayerische Gesundheitsministerium die neuen Regelungen für Isolation für positiv auf Corona getestete Personen sowie zur Quarantäne von engen Kontaktpersonen veröffentlicht. Die neuen Regelungen gelten ab heute und werden vom Gesundheitsamt am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen ab sofort auch so umgesetzt.

Die Isolation für positiv getestete Personen endet fortan nach fünf Tagen, wenn vorher 48 Stunden lang keine Symptome aufgetreten sind. Eine Freitestung ist nicht mehr notwendig, wird vom Gesundheitsamt aber empfohlen. Der Schnell- oder Selbsttest muss nicht mehr beim Gesundheitsamt vorgelegt werden.

Solange weiterhin Covid-19-typische Symptome auftreten, verlängert sich die Isolation bis maximal 10 Tage. Wer auch nach zehn Tagen noch Symptome zeigt, sollte weiterhin zuhause bleiben. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist wie bei jeder Erkrankung weiterhin möglich.

Nach Ende der Isolation empfiehlt das Gesundheitsamt, für weitere fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung – insbesondere in geschlossenen Räumen – eine FFP2-Maske zu tragen und unnötige Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden.

Die neuen Isolationsregelungen gelten auch für Personen, die bereits in häuslicher Absonderung sind.

Das Gesundheitsamt ist weiterhin verpflichtet, alle Daten zu erfassen und an das RKI zu melden. Positiv Getestete sollen weiterhin möglichst das Online-Formular auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/positives-testergebnis/ nutzen. So erhalten Betroffene automatisch alle wichtigen Informationen zur vorgeschriebenen Isolation. Nach Bearbeitung aller zum Fall gehörigen Informationen erhält jede positiv getestete Person eine Bescheinigung mit den Isolationszeiten per Mail oder per Post. Diese kann auch beim Arbeitgeber als Beleg für die Infektion vorgelegt werden. Ein Isolationsbescheid wird dafür nicht benötigt.

Ein gesonderter Anruf durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht mehr!

Wer sich nicht über das Formular meldet, erhält eine Bescheinigung per Post, dies nimmt einige Arbeitstage in Anspruch.

Wer in vulnerablen Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder der Eingliederungshilfe arbeitet, unterliegt nach dem Ende der Isolation einem Tätigkeitsverbot und kann nur dann wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, wenn er dem Arbeitgeber ein negatives Testergebnis vorlegt (Antigentest oder PCR-Test mit Ct-Wert >30).

Positiv getestete Personen sollen weiterhin ihre engen Kontaktpersonen selbstständig informieren. Kontaktpersonen können sich weiterhin unter www.landkreis-wug.de/kontaktnachverfolgung/ melden und erhalten per Mail einen Berechtigungsschreiben für einen kostenlosen PCR-Test bei den lokalen Testzentren.

Seit 13. April 2022 entfällt die Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen, auch wenn diese nicht geimpft oder genesen sind. Enge Kontaktpersonen sollten ihre Kontakte reduzieren und in Innenräumen Maske tragen. Auch sollen sie sich für mindestens fünf Tage und bei Symptomen auf Corona mittels Schnell- oder Selbsttest testen.

Auch Personen, die vor oder am 12. April 2022 als enge Kontaktperson in Quarantäne gegangen sind, unterliegen ab dem 13. April 2022 keiner Quarantänepflicht mehr, werden aber gebeten, sich an die oben genannten Empfehlungen zu halten.

Quarantänebescheide werden für enge Kontaktpersonen nur bis zum 12. April 2022 ausgestellt. Testergebnisse zum Quarantäneende müssen nicht mehr an das Gesundheitsamt übermittelt werden.

Welche Regelungen bezüglich Isolation und Quarantäne für Patienten in Krankenhäusern sowie für Bewohner in Pflege- und Behindertenheimen gelten werden, ist aktuell noch nicht bekannt. Das Gesundheitsamt wird im Einzelfall für Entscheidungen die Vorgaben des Bayerischen Gesundheitsministeriums und des Robert Koch Instituts anwenden, um den bestmöglichen Schutz für vulnerable Gruppen zu erreichen.

Alle Informationen für positiv Getestete sowie für Kontaktpersonen sind unter www.landkreis-wug.de/corona-pandemie-uebersicht/ zu finden.

Dringende Fragen können per Mail an corona@landkreis-wug.de oder telefonisch unter 09141 902-401 gestellt werden. Das Gesundheitsamt bittet um Verständnis, dass es dabei zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Bildunterschrift: Die neuen Regelungen zur Isolation und Quarantäne gelten ab heute und werden vom Gesundheitsamt am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen ab sofort auch so umgesetzt. Foto:  Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

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