Fahrt unter Drogeneinfluss
Gunzenhausen – Bei der Kontrolle eines Kleintransporters am Mittwochmittag konnten bei dem Fahrer drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden. Der 43-Jährige aus dem südlichen Landkreis leugnete zunächst Rauschgift konsumiert zu haben und zeigte sich unkooperativ. Nachdem die zur Beweisführung erforderliche Blutentnahme durchgeführt worden war, gab er zu am Vortag Cannabis geraucht zu haben. Sein Fahrzeug musste er vorläufig stehen lassen, auf ihn kommt ein Bußgeld und ein Fahrverbot zu.
Minderjähriger auf E-Scooter
Gunzenhausen – Ein 12-jähriges Kind war am Mittwochnachmittag mit einem E-Scooter im Stadtgebiet unterwegs, das Mindestalter zum Führen eines solchen Rollers liegt bei 14 Jahren. Nachdem er durch eine Polizeistreife angehalten worden war, stellte sich heraus, dass an dem Scooter ein selbstgedrucktes Versicherungskennzeichen angebracht und das Fahrzeug somit nicht versichert war. Zudem lag die Höchstgeschwindigkeit bei 45 km/h, der Roller fällt also nicht unter die Elektro-Kleinstfahrzeug-Verordnung, es wäre ein Führerschein erforderlich gewesen. Der E-Scooter wurde sichergestellt und das Kind den verständigten Eltern übergeben.