Anlagebetrug
Ein junger Mann lernte im Internet auf einer Dating-Plattform eine Dame kennen, der Kontakt beschränkte sich zunächst auf gegenseitige E-Mails. In einer dieser Mails eröffnete die Unbekannte ihm, dass sie mit Kryptowährungen handeln würde, er könne sein Erspartes dort
Gewinnbringend anlegen. Nachdem er durch mehrere Überweisungen über 50.000 € auf den ihm genannten Account investiert hatte, wurde ihm wenig später ein Kontostand von gut 200.000 US-Dollar angezeigt. Eine Auszahlung wäre aber nur möglich, wenn vorher eine
Gewinnsteuer in Höhe von knapp 30.000 € bezahlt wird. Der Anleger wurde jetzt misstrauisch und wandte sich an die Polizei. Die unbekannte Anlageberaterin ist nun nicht mehr erreichbar, das Geld des geprellten Sparers wird er wohl nicht zurückerhalten.
Betrug
Ein 17-jähriger Schüler bekam über einen Messengerdienst eine Nachricht, darin wurde ihm Geld angeboten, wenn er bestimmte Kanäle im Internet liken und abonnieren würde. Er ging darauf ein und bekam auch einige Zahlungen. Um seinen Verdienst zu steigern, sollte er selbst Geldbeträge weiterleiten, die ihm zugesandt worden waren. Er ging auch darauf ein und wurde durch geschickte Anweisungen dazu gebracht mehr Geld zu versenden als er bekommen hatte, dadurch wäre der versprochene Gewinn noch höher. Als er aber mehr als 2.500 € im Minus war und kein Geld mehr bekam, beichtete er das Ganze seiner Mutter und beide erstatteten Anzeige. Durch das illegale Weiterleiten von Geldbeträgen machte sich der Schüler noch wegen Geldwäsche strafbar.