Außenspiegel abgebrochen

Gunzenhausen – Bei einem in der Sonnenstraße abgestellten Ford Focus wurde im Verlauf der letzten Tage der linke Außenspiegel vermutlich von einem anderen vorbeifahrenden Auto touchiert und dabei abgerissen. Der Schaden liegt bei etwa 300 Euro, die Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.

Fahrschülerin übersehen

Gunzenhausen – Während einer Übungsfahrt am Mittwoch um 17.50 Uhr befuhr eine Jugendliche mit dem Leichtkraftrad ihrer Fahrschule die Schmalespanstraße in Richtun Weißenburger Straße. An der Einmündung der Austraße wurde ihr von einer 23-jährigen Autofahrerin die Vorfahrt genommen, sie hatte das Zweirad übersehen. Es kam zum Zusammenstoß im Kreuzungsbereich und die Fahrschülerin stürzte. Sie wurde dabei vermutlich nur leicht verletzt, vorsorglich aber in ein Krankenhaus gebracht. Der Gesamtschaden bei den beteiligten Fahrzeugen dürfte etwa 3.000 € betragen.

Unfallflucht beobachtet

Gunzenhausen – Eine Frau aus dem südlichen Landkreis hatte ihren Pkw mit angebautem Fahrradträger am Mittwochvormittag auf einem Parkstreifen in der Weißenburger Straße abgestellt. Während ihrer Abwesenheit stieß ein Autofahrer beim Ausparken gegen den Fahrradträger, wodurch dieser verbogen und auch die Heckstoßstange des Pkw verschrammt wurde. Der Schaden liegt hier bei ca. 2.500 Euro. Der Unfallverursacher entfernte sich nach dem Anstoß, ohne seine Personalien hinterlassen zu haben. Der Unfall war durch Zeugen
beobachtet worden, diese haben sich das Kennzeichen und eine Personenbeschreibung des Unfallflüchtigen notiert. Die Polizei ermittelt wegen Unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle gegen den Mann aus dem Landkreis Ansbach.

Heizöl bei Fakeshop bestellt

Auf der Suche nach einem günstigen Angebot für Heizöl geriet ein Hausbesitzer auf die Seite eines Fakeshops. Die Internetseite ähnelte der offiziellen Seite eines bekannten Anbieters für Mineralöle. Der Mann bestellte dort 1.500 Liter Heizöl und überwies den geforderten Betrag. Später wurde er misstrauisch und stieß auf Warnhinweise durch die Verbraucherzentrale. Ob seine Bank die getätigte Zahlung stornieren kann ist fraglich, das bestellte Heizöl wurde nicht geliefert.

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