Mehrere Unfallfluchten
Treuchtlingen – im Verlaufe des Montags ereigneten sich im Bereich der Polizeiinspektion Treuchtlingen drei Verkehrsunfallfluchten. Hiervon konnten zwei Taten innerhalb kurzer Zeit geklärt werden.
Gegen 11.30 Uhr touchierte ein Lkw eine Hausfassade in Schambach. Hierdurch entstand am Gebäude ein leichter Schaden am Außenputz. Der Fahrer des Lkw stieg nach dem Anstoß aus seinem Fahrzeug, begutachtete
kurz die Beschädigung und fuhr nach dem Zurückklappen seines Außenspiegels weiter, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern.
Aufgrund des abgelesenen Kennzeichens konnte der 35-jährige Verursacher schnell ermittelt werden. Durch den Anstoß entstand ein Gesamtschaden von etwa 1500 Euro.
Gegen 12.00 Uhr wollte der Fahrer eines Pkw aus einem Firmengelände rückwärts in die Industriestraße einfahren. Hierbei übersah er ein dort
angebrachtes Firmenschild und beschädigte dieses beim Rangieren. Anschließend fuhr er weiter, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Durch den Anstoß entstand am Pkw ein Schaden von etwa 4000 Euro und am Schild ein Sachschaden von etwa 2500 Euro. Aufgrund aufmerksamer Zeugen konnte ein 47-Jähriger Treuchtlinger als Fahrer des Pkw identifiziert werden.
Im Zeitraum von 06.00 Uhr bis 15.00 Uhr fuhr im Ortsteil Möhren in der Monheimer Straße ein bislang unbekannter Fahrzeugführer mit seinem
Fahrzeug gegen einen Gartenzaun und beschädigte diesen. Anschließend setzte er seine Fahrt fort, ohne sich beim Geschädigten oder der Polizei zu melden. Am Gartenzaun entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 1500 Euro. Zeugen der Unfallflucht werden gebeten, sich unter Tel. 09142/9644-0 mit der Polizei Treuchtlingen in Verbindung zu setzen.
Pkw aufgrund erheblicher Gefährdung der Verkehrssicherheit sichergestellt
Treuchtlingen – Am Dienstag, kurz vor 02.00 Uhr, wurde auf der Bundesstraße 2 ein Pkw einer Kontrolle unterzogen. Hierbei wurden mehrere
schwerwiegende Mängel festgestellt, welche zu einer erheblichen Gefährdung der Verkehrssicherheit führten. Am Fahrzeug des 21-jährigen Fahrers aus Thüringen war unter anderem eine unzulässige Rad-/Reifenkombination und ein unzulässiges höhenverstellbares Fahrwerk verbaut. Hierdurch war die notwendige Freigängigkeit der Achsen nicht mehr gegeben. Zudem war die Tragfähigkeit der Reifen unterschritten. An den Reifen haben sich bereits Beschädigungen durch Einschnitte ergeben. Das Fahrzeug wurde sichergestellt und wird durch einen Kfz-Sachverständigen begutachtet.