Zwei Verletzte bei Verkehrsunfall

Treuchtlingen – Am Mittwochabend wollte eine 22-jährige Pkw Fahrerin bei Wettelsheim nach links auf die Staatsstraße in Richtung Treuchtlingen auffahren. Hierbei übersah sie einen Pkw, der die Staatsstraße von Treuchtlingen in Richtung Gunzenhausen befuhr und hierbei von einem 28-Jährigen gelenkt wurde. Es kam zu einem Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Hierbei wurden beide Fahrzeugführer verletzt und wurden durch den herbeigerufenen Rettungsdienst in umliegende Krankenhäuser verbracht. Ein weiterer Pkw fuhr über die auf der Fahrbahn liegenden Metallteile und wurde dabei leicht beschädigt. Die Freiwillige Feuerwehr Wettelsheim unterstützte bei Verkehrsmaßnahmen und Räumarbeiten. Bei dem Verkehrsunfall entstand ein Gesamtschaden in Höhe von etwa 35.500 Euro.

Auf stehendes Fahrzeuggespann aufgefahren

Pappenheim – Am Mittwochmittag wollte ein 65-Jährigeer mit seinem Pkw und angebrachten Anhänger Bauschutt zum Bauhof Pappenheim transportieren. Da die Zufahrt zum Bauhof mit wartenden Fahrzeugen verstellt war, musste der Fahrer des Gespannes auf der Straße anhalten und warten. Hierbei wurde er von einem 52-jährigen Pkw Fahrer übersehen, welcher auf das Gespann auffuhr. Durch das Auffahren wurde der Fahrer des Gespannes leicht verletzt durch den Rettungsdienst zur Behandlung ins Krankenhaus verbracht. Es entstand ein Gesamtschaden von etwa 35000 Euro.

Ohne Fahrerlaubnis gefahren – Falschangabe der Personalien

Pappenheim – Am Mittwochmorgen wurde der Polizei Treuchtlingen ein Pkw-Fahrer auf der Bundesstraße 2 mitgeteilt, welcher durch eine sehr aggressive Fahrweise anderen Verkehrsteilnehmern auffiel. Der Pkw konnte durch eine Streife der Polizei angehalten werden. Hierbei konnte der 26-jährige Fahrer keinen Führerschein vorweisen. Bei der Überprüfung der von ihm angegebenen Personalien ergaben sich Ungereimtheiten. Nach mehrmaliger Belehrung gab der junge Mann schließlich seine korrekten Personalien an. Im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist er nicht. Gegen ihn wird nun wegen Fahren ohne
Fahrerlaubnis, einer Ordnungswidrigkeit der falschen Namensangabe und mehrerer Verkehrsordnungswidrigkeiten ermittelt. Der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt und die Weiterfahrt unterbunden.

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