Kampfmesser griffbereit mitgeführt

Treuchtlingen – Bei einer Verkehrskontrolle in der Nacht von Sonntag auf Montag auf der Bundesstraße 2 wurde in der Ablage der Fahrertüre des angehaltenen Pkw ein sog. „Kampfmesser“ mit einer Klingenlänge von 19 cm festgestellt. Das Messer war für den Fahrer frei Zugänglich und griffbereit. Gegen den 52-jährigen Fahrzeugführer und Eigentümer des Messers wurde ein Verfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet. Das Messer wurde sichergestellt.

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