Betriebserlaubnis erloschen

Treuchtlingen – Am Mittwochmittag wurde auf der Bundesstraße 2 ein Pkw einer Kontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass an dem Fahrzeug eine Rad-/Reifenkombination in Verbindung mit Tieferlegungsfedern verbaut war, dessen Zulässigkeit nicht bestätigt wurde. Eine Einzelabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen lag nicht vor. Zudem waren auf den Nebelscheinwerfern und den Heckleuchten Tönungsfolien angebracht. Infolge der festgestellten Veränderungen ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen. Gegen die 30-jährige Fahrerin und Fahrzeughalterin wurde ein Verfahren nach der Straßenverkehrszulassungsordnung eingeleitet.

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