Einhandmesser sichergestellt

Treuchtlingen – Im Rahmen der Kontrolle eines Pkw auf der Bundesstraße 2 stellten Beamte der PI Treuchtlingen bei einem 24-jährigen Mann aus Potsdam ein Einhandmesser fest. Das Führen eines solchen Messers ist nach dem Waffengesetz nicht erlaubt, wenn kein berechtigtes Interesse besteht. Die Beamten stellten das Messer deshalb sicher und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

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