Pkw beschädigt
Weißenburg – Am Freitagvormittag kam es zu einer Sachbeschädigung an einem abgemeldeten VW T5 (Bus) in der Eichstätter Straße. Ein bislang unbekannter Täter beschädigte hierbei die Windschutzscheibe mit einem bislang unbekannten Gegenstand und verursachte so einen Sachschaden i.H.v. 1200 EUR. Der schwarze VW Bus stand in einer frei zugänglichen Hofeinfahrt. Hinweise werden an die Polizei Weißenburg erbeten.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Weißenburg – Am Freitagabend wurde ein 27-jähriger Weißenburger einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Der junge Mann war hierbei mit seinem auffällig beleuchteten
E-Scooter unterwegs. Das chinesische Modell ist u.a. aufgrund seiner eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von weit mehr als 20 km/h, nicht für den Straßenverkehr zugelassen.
Das Gefährt wurde sichergestellt, der Fahrer muss sich nun u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Enkeltrick vereitelt
Weißenburg – Umsichtige Mitarbeiter eines Weißenburger Geldinstituts bewahrten einen 88-jährigen Weißenburger vor einem Verlust von mind. 30.000 EUR. Dieser wurde zuvor
telefonisch von falschen Polizeibeamten dazu aufgefordert, den vorgenannten Betrag abzuheben und einem Abholer zu übergeben. Angeblich hätte die Tochter des Geschädigten
einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verursacht und der Betrag sollte als Kaution für die Tochter dienen. Die Mitarbeiter der Bank wurden misstrauisch, verständigten die Tochter und verwiesen beide an die Polizei. Im gesamten Tagesverlauf des vergangenen Freitags kam es zu einer Vielzahl von Anrufen besorgter Bürger, welche ähnliche Anrufe erhielten, die Betrugsmasche jedoch erkannten. Mit dieser oder ähnlichen Betrugsmaschen gelingt es Tätern immer wieder, ihre Opfer um hohe Geldbeträge zu bringen.
Das Polizeipräsidium Mittelfranken gibt daher folgende Verhaltenstipps:
– Sprechen Sie mit Angehörigen über Gefahren durch betrügerische Telefonanrufe
– Wenn Ihre Telefonnummer nicht in öffentlichen Verzeichnissen stehen soll (z.B. dem Telefonbuch), dann lassen Sie die Nummer dort löschen.
– Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.
– Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis. Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder nach Ihren Vermögensverhältnissen ausfragen.
– Übergeben Sie niemals Geld oder Schmuck an unbekannte Personen. Die Polizei wird niemals telefonisch die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen fordern.
– Melden Sie verdächtige Anrufe umgehend der Polizei. Scheuen Sie sich nicht davor, den Polizeinotruf unter der 110 zu wählen, oder ihre örtlich zuständige Dienstelle zu kontaktieren wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt.
Durch Wildwechsel in Gegenverkehr geraten
Alesheim – Glück im Unglück hatten zwei Pkw-Fahrer in der Nacht von Samstag auf Sonntag zwischen den Ortsteilen Alesheim und Trommetsheim. Die beiden fuhren in
entgegengesetzter Richtung aufeinander zu, als einer der beiden Fahrzeugführer einem Reh ausweichen wollte, welches die Fahrbahn querte. Er geriet dabei in den Gegenverkehr und kollidierte seitlich mit dem entgegenkommenden Pkw. Glücklicherweise blieb es in diesem Fall bei Sachschäden.
Die Polizei rät: Tieren auf der Fahrbahn niemals ausweichen, sondern die Spur halten und bestenfalls eine Vollbremsung einleiten. Plötzliche Ausweichversuche enden nicht selten in
folgenschweren Unfällen.
Bedrohung mit Waffe
Pleinfeld – Am späten Samstag-Abend kam es in Pleinfeld zu einer Konfrontation zwischen zwei Männern, wegen vermeintlicher Nebenbuhlerei. Derjenige welcher seinen zehn Jahre
jüngeren Kontrahenten zur Rede stellen wollte, zog unvermittelt eine Schusswaffe und richtete diese auf den Oberkörper seines Gegenübers. Es blieb bei warnenden Worten und
die beiden trennten sich wieder. Nachdem die Polizei Kenntnis von dem Vorfall erlangt hatte, wurde der Beschuldigte an seiner Wohnanschrift mit dem Vorfall konfrontiert und seine
Wohnung nach der Tatwaffe durchsucht. Es konnte schließlich geklärt werden, dass es sich um eine Softairwaffe gehandelt hatte, welche auch sichergestellt werden konnte. Auch wenn von dieser keine reelle Gefahr ausgegangen war, muss sich der 35-jährige deutsche Staatsbürger nun wegen einer Straftat der Bedrohung verantworten.