Registrierungsmöglichkeit für ukrainische Geflüchtete im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (red). In den vergangenen Tagen sind zahlreiche Menschen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen angekommen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind. Da die AnkER-Einrichtung in Zirndorf die Registrierung der vielen Menschen nicht allein übernehmen kann, wird auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen eine Registrierungsmöglichkeit für die Geflüchteten geschaffen.

Das Landratsamt bittet darum, dass alle Menschen, die aus der Ukraine im Landkreis angekommen sind, sich – falls nicht schon geschehen – bei der Ausländerbehörde melden. Da die AnkER-Einrichtung in Zirndorf überlastet ist, wird die Anmeldung vorläufig nur im Landkreis passieren. Wer schon in Zirndorf registriert wurde oder bereits bei der Ausländerbehörde im Landkreis registriert ist, muss sich nicht erneut melden.

Zunächst reicht es, wenn die Ausländerbehörde ein Foto des Passes erhält, die Anschrift der Unterkunft im Landkreis sowie eine Telefonnummer einer Kontaktperson im Landkreis. Diese Unterlagen sollten schnellstmöglich nach der Ankunft an ausland@landkreis-wug.de geschickt werden. Die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde melden sich dann wegen eines Termins zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.

Zweck der ersten Kontaktaufnahme ist nur die Registrierung und die Klärung, ob eine Unterkunft benötigt wird und wenn nicht, wo die private Unterkunft erfolgt. Außerdem kann so der Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz registriert werden.

Ukrainerinnen und Ukrainer können sich mit einem biometrischen Pass ohne Visum 90 Tage in Deutschland und den anderen europäischen Schengenstaaten aufhalten. Wenn keine Weiterreise in einen anderen Staat beabsichtigt ist, sollten die oben beschriebenen Unterlagen aber schon jetzt an die Ausländerbehörde gesandt werden, damit eine Registrierung erfolgen kann.

Diejenigen, die schon eine Unterkunft haben, können natürlich dort verbleiben. Diejenigen, die eine Unterkunft benötigen, werden in einer Gemeinschaftsunterkunft oder einer dezentralen Unterkunft untergebracht. Das Landratsamt kann auch Unterkünfte über den privaten Wohnungsmarkt vermitteln. Betroffene sollen sich dazu an Maximilian Köhler vom Sachgebiet Soziales und Senioren wenden. (Mail: shv.lra@landkreis-wug.de, Tel.: 09141 902-352)

In Kürze wird es auch im Landkreis eine Notunterkunft geben. Die Anmeldung, sowie die vorübergehende Erstaufnahme der Geflüchteten wird dann dort erfolgen, bevor eine Anschlussunterbringung in eine staatliche Unterkunft erfolgt bzw. eine private Unterkunftsmöglichkeit vermittelt wird. Das Landratsamt wird darüber zeitnah informieren.

Die Welle der Hilfsbereitschaft ist auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sehr groß. Besonders gesucht werden derzeit noch Personen, die Dolmetschertätigkeiten (ukrainisch, russisch) übernehmen können. Die Mitarbeiterinnen der Freiwilligenagentur altmühlfranken koordinieren die Hilfsangebote und -gesuche. Mehr Informationen gibt es unter www.landkreis-wug.de/ukraine-hilfe oder telefonisch bei Corina Heid (09141 902-227) oder Verena Wagner (09141 902-235).

Foto: Pixabay

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