Sanierung kommunaler Einrichtungen

(red). Nachdem die Mittel aus dem ersten Förderaufruf verteilt wurden, wird das Förderprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen mit Geldern aus dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 weitergeführt. Aus dem vor kurzem verabschiedeten Konjunkturpaket werden Mittel in Höhe von 400 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt.

„Ich rufe die Kommunen in unserem Wahlkreis dazu auf, geeignete Projekte bis zum 30. Oktober dieses Jahres für die Förderung vorzuschlagen“, so der Bundestagsabgeordnete Artur Auernhammer, „Ich würde mich sehr freuen, wenn unsere Region diese Fördermittel erhält!“

Auch Kommunen, die eine Interessenbekundung auf den Projektaufruf 2018 eingereicht hatten und noch nicht gefördert wurden, können ihre Interessenbekundungen gegebenenfalls aktualisiert erneut einreichen. „Der Schwerpunkt des Förderprogramms liegt auf Sportstätten. Zum Beispiel kann dadurch der Instandsetzungsrückstand bei öffentlich genutzten Sportplätzen einschließlich baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen sowie Freibäder behoben werden“, erläutert Auernhammer das Programm.

Grundsätzlich werden die bauliche Sanierung und der Ausbau von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur gefördert. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die langfristige Nutzbarkeit der Projekte gelegt: Die Zweckbindungsfrist liegt in der Regel bei zehn Jahren, bei Ersatzneubauten bei 20 Jahren.

Bis zum 30. Oktober 2020 muss die Projektskizze mit Beschluss des Stadt- oder Gemeinderates, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2020 gebilligt wird, dem Projektträger Jülich übermittelt werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm und zum Einreichungsverfahren sind unter https://www.sport-jugend-kultur.de/projektaufruf-2020/ zu finden.

Bildunterschrift: MdB Artur Auernhammer ruft die Kommunen auf, sich für die Förderung vorzuschlagen. Foto: Büro Artur Auernhammer

 

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