Schrittweiser Ganztag für Grundschüler ab 2026

Weißenburg (red). Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter kommt: Schrittweise, ab August 2026 – so hat es der Bundestag beschlossen. Vor diesem Hintergrund setzen sich die FREIEN WÄHLER im Landtag für die volle und flexible Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung des Ausbaus von Schulgebäuden ein. „An vielen Grundschulen auch bei uns in Bayern müssen weitere Räume geschaffen oder aber vorhandene Räumlichkeiten zusätzlich genutzt werden, um dem Rechtsanspruch auf Ganztagsschule gerecht werden zu können – das ist eine große Herausforderung“, begründet der Landtagsabgeordnete Wolfgang Hauber aus Weißenburg einen diesbezüglichen Dringlichkeitsantrag, den seine Fraktion zum Plenum am Donnerstag eingebracht hat.

Darin werde auf eine möglichst flexible Gestaltung der Förderrichtlinie für Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter hingewirkt, erläutert Hauber: „Insbesondere im Bereich von Zubauten und der Möglichkeit einer Doppelnutzung bestehender und zum Schulhaus benachbarter Gebäude wollen wir
unbürokratische Förderlösungen für Ganztagseinrichtungen entwickeln. Ziel ist eine gut anwendbare und die vorhandenen räumlichen Potenziale optimal nutzende Lösung für die
Kommunen in Bayern“, so Hauber weiter. Groß angelegte bauliche Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Räume für die Ganztagsbetreuung seien bis zum Jahr 2026 jedoch nicht immer
realisierbar oder wegen vorhandener Räumlichkeiten in naher Umgebung zum Schulgebäude nötig, sagt der Abgeordnete.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Deutsche Städtetag vor Verzögerungen beim Ausbau der Ganztagsbetreuung gewarnt – zu Recht, meint Hauber: „Viel zu lange hat Berlin die Festlegung der grundlegenden Rahmenvereinbarung bis Januar dieses Jahres verzögert – daran hingen wir auf Landesebene. Die Kommunen brauchen jetzt dringend konkrete Aussagen und Rechtssicherheit hinsichtlich der Frage, wie und in welcher Form zusätzliche Räume gefördert werden.“ Nur so erhielten sie die notwendige Planungssicherheit zur Umsetzung und könnten Fördergelder passgenau in räumliche Gegebenheiten vor Ort investieren – unabhängig davon, ob es um einen Neu-, Um- oder Zubau bzw. eine Doppelnutzung von Gebäuden gehe.

Hauber abschließend: „Als FREIE WÄHLER-Fraktion stehen wir fest an der Seite unserer Bürgermeister und Kommunalpolitiker, damit der Ausbau jenseits der bislang zu unklaren und
bürokratischen Fördervorgaben aus Berlin nicht ausgebremst wird: Im Interesse unserer Kinder und im Interesse einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

Bildunterschrift: MdL Wolfgang Hauber macht sich für unbürokratische Unterstützung der Kommunen bei Neu-, Um- und Ausbau von Schulgebäuden stark. Foto: Brigitte Dorr

Dringlichkeitsantrag 1 zum Plenum am 02.03.2023

der Abgeordneten Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Tobias Gotthardt, Johann Häusler, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Dr. Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Dr. Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer und Fraktion (FREIE WÄHLER)

Räumliche Potenziale ausschöpfen – Ausbau der ganztägigen Förderung von Schülerinnen und Schülern unbürokratisch vorantreiben

Der Landtag wolle beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, mit Blick auf den notwendigen Ausbau der Ganztagsbetreuung und der schrittweisen Einführung des Rechtsanspruchs ab 2026 auf eine möglichst flexible Gestaltung der Förderrichtlinie für Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im
Grundschulalter und Einrichtung von Ganztagsangeboten hinzuwirken und dabei insbesondere im Bereich von Zubauten und der Möglichkeit der Doppelnutzung von bestehenden und geeigneten zum Schulhaus benachbarten Gebäuden und Räumlichkeiten unbürokratische Förderlösungen für den Ausbau und Betrieb der Ganztagseinrichtungen zu entwickeln. Ziel ist eine gut anwendbare und die vorhandenen räumlichen Potenziale nutzende Lösung für die Kommunen in Bayern.

Begründung:
Zeitgemäßer Unterricht, aber auch Ganztagsbildung braucht nicht nur zeitliche Freiräume, sondern auch ganz konkreten Raum, in dem Lernarrangements und selbstbestimmte Lernformen umgesetzt werden können. Der Bau von Schulgebäuden und Ganztagseinrichtungen muss deshalb so gestaltet und gefördert werden, dass Schulen möglichst optimal als Lern-, Erfahrungs- und Lebensraum eingebettet in den sie umgebenden Raum fungieren können. Gleichzeitig ist aber klar, dass der für das Jahr 2026 beschlossene Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung Schulaufwandsträger, Schulen und Kooperationspartner in vielerlei Hinsicht vor große Herausforderungen stellt. So ist neben der Suche nach qualifiziertem Personal insbesondere auch die Frage nach geeigneten Räumlichkeiten ein wichtiges Aufgabenfeld. Da groß angelegte bauliche Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Räume für die Ganztagsbetreuung bis dahin nicht immer zu realisieren sind, stellt sich für die meisten Schulen die Frage: Wie können bereits vorhandene Räume so genutzt werden, dass sie sowohl die Zwecke der Halbtags- als auch der Ganztagsschule erfüllen? Bis heute sind jedoch kreative Lösungen hinsichtlich der Nutzung von vorhandenen Räumlichkeiten und Grundstücken, die eine qualitativ hochwerte Umsetzung des Ganztags orientiert an den Bedürfnissen vor Ort ermöglichen würden, sehr enge Grenzen gesetzt.

Angesichts des notwendigen Ausbaus von Ganztagseinrichtungen gilt es deshalb, die Förderrichtlinien für Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter im Einklang mit den für die Förderrichtlinien verbindlichen Vorgaben aus der zur Unterschrift vorliegenden Bund-Länder-Vereinbarung so zu gestalten, dass eine möglichst flexible und individuell passende Umsetzung des Ganztagsausbaus für Schulen beziehungsweise Sachaufwandträger ermöglicht wird.

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