Kein Ermittlungsverfahren

Corona-Schutzimpfung des Bürgermeisters in Gunzenhausen

Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Bürgermeister von Gunzenhausen wegen des Verdachts der Unterschlagung abgesehen. Die von der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach durchgeführte Vorermittlungen ergaben keinen Anhaltspunkt für ein strafbares Verhalten bei der Vornahme einer Corona-Schutzimpfung im Januar 2021, teilte der leitende Oberstaatsanwalt Michael Schrotberger in einer Pressemitteilung mit. Darin heißt es: „Der Heimleiter des Burkhard von Seckendorf Heims in Gunzenhausen hatte für den 31.01.2021 66 Impfdosen für zu impfende Bewohner und Mitarbeiter beim Impfzentrum Altmühlfranken bestellt. Dabei ist er davon ausgegangen, dass aus einer Ampulle des Impfstoffes der Firma Biontech jeweils fünf Dosen entnommen werden. Deshalb verständigte er vier Personen von der ihm von der Stadt Gunzenhausen zugesandten „Nachrückerliste“.
Das Impfteam brachte jedoch genau 66 Impfdosen mit, da nunmehr sechs Dosen aus einer Ampulle entnommen werden konnten. Nach Rücksprache mit dem vor Ort anwesenden Vertreter des Impfzentrums, wurde den vier „Nachrückern“ nicht abgesagt, sondern eine weitere Ampulle Impfstoff aus dem Impfzentrum herbeigeholt, so dass insgesamt 72 Impfstoffdosen zur Verfügung standen. Nach der Verständigung von zwei weiteren Nachrückern wurden insgesamt sechs nachträglich verständigte Personen, die alle bei der Stadt Gunzenhausen tätig gewesen sind und die sich im Schnitt einmal in der Woche berufsbedingt in dem Heim aufgehalten hatten, geimpft. Bei den Vorermittlungen musste nicht entschieden werden. ob ein Verstoß gegen die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18.12.2020 vorlag. Ein etwaiger Verstoß gegen die Verordnung ist nicht strafbewehrt. Hinweise auf andere mögliche Straftaten, wie Unterschlagung oder Amtsdelikte (Bestechung oder Vorteilsnahme), konnten nicht festgestellt werden, da die Impfung der Verwaltungsmitarbeiter in Rücksprache mit dem Impfzentrum erfolgt ist.“

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