SPD im Landtag: Zukunft unserer Schwimmbäder sichern – Kommunen entlasten
München/Mittelfranken (red). Bayernweit starben im vergangenen Jahr 70 Menschen durch Ertrinken – erst kürzlich ereigneten sich mehrere tödliche Badeunfälle. Hinzu kommt: Immer mehr Schwimmbäder müssen schließen, weil den Kommunen das Geld ausgeht und der Erhalt der Bäder zu teuer wird. Der kommunalfinanzpolitische Sprecher der Landtags-SPD Harry Scheuenstuhl fordert deshalb künftig eine Schwimmbadplanung nach Bedarf, abhängig von den jeweiligen regionalen Besonderheiten. „Es sollte unser aller Interesse sein, dass wir bayernweit Schwimmunterricht anbieten und alle Kinder schwimmen lernen können. Hier geht es nicht um politische Animositäten, sondern um Menschenleben.“
Harry Scheuenstuhl schlägt vor, anhand einer Modellregion Mittelfranken den genauen Bedarf an Hallenbädern für den Schul- und Vereinssport zu ermitteln. Hierfür sollen alle Kommunen, Städte und Gemeinden miteinbezogen werden. Maßgebend für eine künftige Planung nach Bedarf sind die Anzahl der schulpflichtigen Kinder, die Entfernung von Schule und Hallenbad und die jeweiligen Fahrtkosten.
Auch der bauliche Zustand einzelner Hallenbäder und notwendige Sanierungskosten sollen erfasst werden.
Dass CSU und Freie Wähler den SPD-Antrag im Innenausschuss abgelehnt haben, stößt bei Scheuenstuhl auf Unverständnis. „Es kann nicht sein, dass CSU und Freie Wähler sich gegen die Verbesserung der Schwimmfähigkeit unserer Kinder stellen. Mit einer besseren Planung können wir Schwimmunter richt innerhalb und außerhalb der Schule sicherstellen und Übungsmöglichkeiten für Rettungsschwimmer in ganz Mittelfranken anbieten. Der Freistaat Bayern darf die Kommunen jetzt nicht im Stich lassen.“
Der SPD-Antrag sieht auch eine finanzielle Entlastung der Kommunen vor. Nach den Plänen von Scheuenstuhl soll der Freistaat erstmals die laufenden Betriebskosten einschließlich der Instandhaltung fördern. Vor der Beratung des Antrags im Plenum des Bayerischen Landtags fordert der ehemalige Bürgermeister von der Staatsregierung, sich auf die Seite der Kommunen, Vereine und Bevölkerung zu stellen und dem Antrag zuzustimmen. „Ich bitte in diesem Punkt an die Menschen vor Ort zu denken und an die Entlastung der Kommunen – es gibt keinen Grund, dieser Initiative eine Absage zu erteilen.“
Foto: MdL Harry Scheuenstuhl
Antrag
der Abgeordneten Harry Scheuenstuhl, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib, Ruth Müller, Anna Rasehorn, Doris Rauscher, Markus Rinderspacher, Arif Taşdelen, Christiane Feichtmeier, Dr. Simone Strohmayr, Horst Arnold, Nicole Bäumler, Florian von Brunn, Martina Fehlner, Sabine Gross, Ruth Waldmann, Katja Weitzel SPD Mittelfränkische Bedarfsplanung Hallenbäder
Kommunale Zusammenarbeit in einer Musterregion Mittelfranken
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, eine Modellregion Mittelfranken einzurichten, für die eine Bedarfsplanung an Hallenbädern erstellt wird. Bei der Erstellung der Bedarfsplanung soll auf die ausgewogene Stärkung aller Kommunen geachtet werden. Die Attraktivität der Kommunen und die Entwicklung des ländlichen Raumes setzen einen ausgeglichenen Bestand an sozialer Infrastruktur voraus. So werden die vorhandenen Einrichtungen in den Kommunen einbezogen, die Zahlen der schulpflichtigen Kinder, sowie der Aspekt der Entfernung der Schulen von den Hallenbädern und die anfallen den Fahrtkosten.
Folgende Punkte sollen beachtet werden:
─ Die Bedarfsplanung soll in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden er stellt werden, denen die Planung in der Folge zur Verfügung gestellt wird. Die Kosten trägt der Freistaat.
─ In der Modellregion soll in der Folge die Zusammenarbeit von kommunalen Sachaufwandsträgern für den Erhalt bzw. Neubau von Hallenbädern unter Berücksichtigung des Schulschwimmsportes, außerschulischem Schwimmunterricht und Ausbildung sowie Übungsmöglichkeiten für Rettungsschwimmer ermöglicht werden.
─ Der Freistaat soll eine zielgerichtete Förderung für die genannten Zusammen schlüsse einrichten, die die Übernahme der Betriebskosten eines Lehrschwimmbeckens in Höhe von mindestens 50 Prozent der entstandenen Kosten vorsieht.
─ Des Weiteren sollen die bestehenden Förderungen für den Neu- bzw. Ersatzneubau sowie die Sanierung von Schwimmbädern mindestens in bisheriger Höhe beibehalten werden.
Begründung:
Im Jahr 2024 starben in Bayern 70 Personen durch Ertrinken. Damit führt der Freistaat diese traurige Statistik an. Bayernweit wurden in den Jahren 2019 bis 2022 allein 15 öffentliche Bäder geschlossen. Die Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes sowie die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG) rufen auch wegen der ab nehmenden Schwimmfähigkeit der Bevölkerung zur Rettung der Bäder auf. Die Schwimmausbildung von Kindern und Jugendlichen ist unerlässlich. Um diese – auch im Rahmen von Schwimmunterricht an Schulen – zuverlässig gewährleisten zu können, müssen flächendeckend Hallenbäder zur Verfügung stehen. Dies ist auch für den außerschulischen Schwimmunterricht für Erwachsene, insbesondere auch Seniorinnen und Senioren, notwendig.
Aktuell existiert keine Bedarfsplanung, die ein lückenloses Netz an Hallenbädern gewährleistet. Dieses ist für das gesellschaftliche Leben, für den Vereinssport und für die Sicherstellung flächendeckenden Schwimmunterrichts jedoch unbedingt notwendig. Die Herausforderungen für die Kommunen in Bezug auf den Erhalt der kommunalen Hallenbäder sind groß. Auch in Mittelfranken ist ein großer Teil der Hallenbäder sanierungsbedürftig. Dies ist vor allem in den aktuellen Zeiten der angespannten kommunalen Kassenlage ein Thema. Unsere Kommunen dürfen wir nicht im Regen stehen lassen. Betroffen sind auch die Landkreise Fürth und Neustadt a. d. Aisch–Bad Windsheim, insbesondere die Kommunen Stadt Zirndorf, Markt Wilhermsdorf, Langenzenn und Markt Erlbach, weshalb wir im ersten Schritt für den Bezirk Mittelfranken die Errichtung der Modellregion fordern.
Durch eine entsprechende Planung kann der aktuelle Bedarf ermittelt und ein Konzept erstellt werden, das nicht an der jeweiligen Gemeinde- oder Landkreisgrenze endet. Hierbei sollten die baulichen Zustände der einzelnen Hallenbäder einbezogen werden und die jeweiligen notwendigen Sanierungskosten Berücksichtigung finden. Gleichzeitig kann durch die Bedarfsplanung herausgefiltert werden, welche Hallenbäder unbedingt erhalten werden müssen und wie hierbei die interkommunale Zusammenarbeit genutzt werden kann.
Weiterhin können in dieser Bedarfsplanung auch die Möglichkeiten der Form der kommunalen Zusammenarbeit (z. B. nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) oder anderen Rechtsformen) aufgezeigt werden. Entsprechende Bedarfsanalysen können dann bayernweit auf weitere Regionen angewendet und ausgeweitet werden.