Stadt Gunzenhausen – Verbesserungsbeiträge: Beginn der Ermittlungsarbeiten

Gunzenhausen (red). Sowohl das Gunzenhäuser Abwassersystem als auch die Kläranlage sind in die Jahre gekommen und müssen dringend modernisiert werden. Zur Zukunftssicherung dieser wichtigen Daseinseinrichtungen wurden bereits eine Fernwirkanlage und der Stauraumkanal inklusive eines Hochwasserpumpwerks in der Altmühlpromenade installiert. Zudem wurden die beiden Ortsteile Nordstetten und Filchenhard an die Zentralkläranlage angeschlossen. Für all diese Arbeiten fallen hohe Investitionskosten an, die gem. Artikel 5 Kommunalabgabengesetz auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt werden müssen. In solch einem Fall besteht die gesetzliche Verpflichtung sog. Verbesserungsbeiträge zu erheben und/oder Gebühren entsprechend anzupassen. Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Bescheidbekanntgabe Grundstückeigentümerin bzw. Grundstückseigentümer oder erbbauberechtigt ist.

Zur Berechnung eines Verbesserungsbeitrags muss eine aktuelle Bestandaufnahme der beitragsrechtlich relevanten Flächen erfolgen. So resultiert die Beitragshöhe aus den Grundstücks- und Geschossflächen. Zur Datenerhebung hat die Stadt Gunzenhausen die Firma Kommunalberatung Bitterwolf GmbH aus Greding beauftragt, die bereits in der KW6 mit den Ermittlungsarbeiten im westlichen Stadtgebiet beginnen wird. Die Datenerhebungen sollen im Juli 2023 abgeschlossen sein.

Die einzelnen Grundstücke im Kernstadtgebiet und in den Ortsteilen werden systematisch überprüft und vermessen. Grundlage der Ermittlungsarbeiten sind die digitalen Flurkarten des zuständigen Vermessungsamtes, aus denen sich bereits für jede Gebäudeeinheit Seitenlängen und Grundflächen ergeben.

Das Kommunalabgabegesetzt schreibt bei der Erhebung von Verbesserungsbeiträgen eine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht seitens der Eigentümerinnen und Eigentümer vor. Wir bitten daher, den Vermesserinnen und Vermessern Zugang zu Grundstücken und – wenn nötig – auch in Gebäude zu ermöglichen. Bitte informieren Sie hierzu Mieter, Pächter und Hausverwaltungen. Eine konkrete, vorherige Terminfestlegung kann aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen. Bei Bedarf, z.B. wenn niemand zu Hause ist, werden Grundstücke mehrmals aufgesucht oder eine Briefkasteninformation hinterlegt.

Natürlich stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma Kommunalberatung Bitterwolf GmbH für Fragen gerne zur Verfügung. Unterstützen Sie bitte die Ermittlungsarbeiten durch die Bereitstellung vorhandener Baupläne. Selbstverständlich können sich die Vermesserinnen und Vermesser durch Lichtbildausweise identifizieren und halten sich auch an geltende Hygienevorgaben.

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erhalten nach Abschluss der Aufmaßarbeiten ein Informationsschreiben sowie das für das jeweilige Objekt maßgebliche Aufmaßblatt inklusive Lageplan zur Überprüfung der Ergebnisse.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Stadtkämmerei unter Tel. 09831/508 140 oder 154 sowie per E-Mail an kaemmerei@gunzenhausen.de gerne zur Verfügung.

Foto: Brigitte Dorr

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