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CDU/CSU-Bundestagsfraktion

(red). Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in dieser Woche die Entfristung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie von 7 Prozent im Deutschen Bundestag beantragt. Die Unionsfraktion setzt sich seit langem für eine Entfristung der Regelung ein und schlägt weitere Maßnahmen vor. Die Ampelfraktionen haben diesen Vorschlag namentlich abgelehnt. 368 Ampelstimmen standen 179 Unionsstimmen gegenüber. „Insbesondere mit Blick auf den sich verschärfenden Fachkräftemangel, ausufernde Bürokratie, die steigenden Energie- und Lebensmittelpreise sowie inflationsbedingt zurückhaltenden Konsum stehen Restaurants, Bars und Cafés deutschlandweit unter Druck, weshalb die Ablehnung nicht nachvollziehbar ist.

Diese Geschäfte sind das Herz unserer Innenstädte, Orte der Begegnung und des Austausches, Ausdruck von Genuss und Kultur und nicht zuletzt unabdingbar für das Vereinsleben und den Tourismus, vor allem im ländlichen Raum. Diese Orte des Zusammenkommens müssen wir unbedingt erhalten, in der Coronakrise mussten schon zu viele Gaststätten ihre Türen für immer schließen. Wir dürfen die Wirtinnen und Wirte nicht allein lassen und nicht tatenlos dabei zusehen, dass das Angebot immer stärker abnimmt!

Wir haben daher ein Maßnahmenbündel für eine starke Gastronomie vorgeschlagen. Die Entfristung der Umsatzsteuersenkung soll den finanziellen Druck für die Betriebe lindern, die sich noch anderen Herausforderungen wie den gestiegenen Energiepreisen, dem Personalmangel und der Inflation stellen müssen. Gaststättenbetreiber müssen Personal mit attraktiveren Arbeitszeitmodellen und steuerlichen Anreizen wieder für sich gewinnen können. Dem Fach- und Arbeitskräftemangel wollen wir daher mit Anreizen für Vollzeit- und flexiblere Arbeit wirksam begegnen. Und: Arbeit muss sich lohnen. Darauf zielt unser Vorschlag für eine starke Gastronomie in Deutschland ab.“

Bildunterschrift: Artur Auernhammer: Unsere Gastronomie verdient weiterhin unsere Unterstützung. Foto: Tobias Koch