Weißenburg-Gunzenhausen (red). Im Zusammenhang mit den angeordneten Ausgangsbeschränkungen zur Corona-Prävention kommt es derzeit immer wieder zu Anfragen von Waldbesitzern ob erforderliche Waldarbeiten aktuell zulässig sind. Hierzu gibt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft du Forsten (AELF) Weißenburg nachstehende Informationen.

Ist Waldarbeit weiter möglich?

Ja, wenn die Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Das gilt auch für Brennholzselbstwerber. Die Vorgaben zur Arbeitssicherheit sind selbstverständlich einzuhalten. Alleinarbeit ist bei motormanueller Aufarbeitung zu vermeiden, die gebotenen Schutzmaßnahmen (Abstand mindestens 1,5 Meter und kein Körperkontakt) sind jedoch zu wahren. Mehr Infos zum Thema Arbeitssicherheit gibt es unter: https://www.svlfg.de/forst

Soll ich jetzt weiter meine Sturmschäden/mein Sturmholz aufarbeiten?

Ja, das ist mit Blick auf den Borkenkäfer sogar besonders wichtig. Auch hier gilt: Die gebotenen Schutzmaßnahmen beim Kontakt zu anderen Menschen sind zu wahren (Abstand mindestens 1,5 Meter und kein Körperkontakt). Die Vorgaben zur Arbeitssicherheit sind aber einzuhalten: Bei motormanueller Aufarbeitung ist Alleinarbeit zu vermeiden. Mehr Infos zum Thema Arbeitssicherheit gibt es unter: https://www.svlfg.de/forst.

Muss ich meinen Wald weiter auf Käferbefall kontrollieren und befallene Käferbäume entfernen?

Ja, hierzu sind Waldbesitzer gesetzlich verpflichtet. Die Kontrolle ist gerade in den nächsten Wochen entscheidend, denn befallene Bäume müssen rasch aufgearbeitet werden, um eine Ausbreitung der Käfer zu verhindern. Grundlage ist die Bekämpfungsverordnung der Regierung von Mittelfranken.

Dürfen noch Beratungsgespräche mit Beratungsförstern stattfinden?

Einzel-Beratungsgespräche im Wald sind möglich – aber nur dann, wenn sie nicht verschiebbar sind und die gebotenen Schutzmaßnahmen (Abstand mindestens 1,5 Meter) eingehalten werden. Wann immer möglich, sind Telefon und Email vorzuziehen.

Kann ich jetzt meine Kulturen pflanzen, pflegen und Kultursicherungsmaßnahmen durchführen?

Ja. Die Frühjahrspflanzung, Kultursicherung und Kulturpflege zählen zu den regulären Betriebsarbeiten. Durch entsprechende Arbeitsorganisation sind aber Kontakte zu anderen Menschen möglichst zu vermeiden.

Kann ich weiterhin Förderanträge stellen?

Ja. Allerdings ist bei der Erarbeitung und Erstellung der unmittelbare persönliche Kontakt möglichst zu vermeiden. Bei der Beratung und der Unterzeichnung der Anträge sind die gebotenen Schutzmaßnahmen (Abstand mindestens 1,5 Meter und kein Körperkontakt) einzuhalten. Gemeinsame Termine im Büro müssen unterbleiben, Fragen sollen telefonisch geklärt werden.

Für weitere Informationen oder Rückfragen wenden Sie sich an die Beratungsförster des AELF Weißenburg oder die Förster der örtlichen Forstbetriebsgemeinschaften Pappenheim- Weißenburg und Franken Süd.

Bildunterschrift: Im Wald zu arbeiten, ist unter Berücksichtigung der Abstandsregeln weiterhin möglich. Foto: pixabay

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