Winterdienst: INFOS ZUR RÄUM- UND STREUPFLICHT

Treuchtlingen (red). So schön Schnee im Winter ist, so hinderlich sind auch nicht geräumte Straßen und Gehwege. Auf der Webseite der Stadt Treuchtlingen finden Sie unter www.treuchtlingen.de/service/wohnen-bauen/winterdienst viele Hinweise über die Räum- und Streupflicht.

Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung der Stadt Treuchtlingen über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Fußgängerwege im Winter, die
ebenfalls auf dieser Seite einzusehen ist. Diese Verordnung hat wiederum als Grundlage das Bayerischen Straßen- und Wegegesetz.

Für die zu räumenden Gehwege von den Anliegern gilt, die Wege in einem sicheren Zustand zu erhalten. Das heißt, die Nutzung des Gehwegs muss für jedermann ohne Gefahr möglich
sein. Dementsprechend muss das Räum- und Streuintervall den jeweiligen Wetterbedingungen angepasst werden. Grundsätzlich gilt die Räumpflicht an Werktagen ab 07:.0 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08:00 Uhr und jeweils bis 20:00 Uhr.

Während die Anlieger jeweils nur ihren unmittelbar ans Grundstück angrenzenden Weg zu räumen haben, stehen für die vielen Kilometer kommunaler Straßen nur ein verhältnismäßig
kleiner Teil an Personal zur Verfügung, nämlich die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes. Deshalb hat der Gesetzgeber für diese öffentlichen Straßen und Wege verschiedene Einsatzstufen fest gelegt. Darauf aufbauend wurde von der Stadt Treuchtlingen ein Räumplan erstellt, der gefährliche und verkehrswichtige Wege und Straßen den Vorrang ein räumt. Diesen finden Sie ebenfalls auf der genannten Internetseite. So entstehen Räumprioritäten, die nacheinander abgearbeitet werden. Nebenwege wie beispielsweise im Kurpark werden deshalb erst geräumt, wenn alle anderen Straßen und Wege verkehrssicher sind.

Die Stadt Treuchtlingen bittet deshalb um Verständnis und etwas Geduld, wenn nicht sofort alle Straßen geräumt sind.

Foto: Bauhof Treuchtlingen

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