Corona-Infektionszahlen steigen weiter – Einschränkungen ab Sonntag möglich

Weißenburg-Gunzenhausen (red). Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen liegt heute laut RKI bei 309,1. Seit Beginn der Pandemie wurden nie mehr Neuinfektionen verzeichnet als in den vergangenen Tagen. Das Infektionsgeschehen hat eine neue Dynamik erreicht. Aufgrund der kürzlich von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Änderungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind weitere Einschränkungen ab Sonntag, 07. November 2021, auch für den Landkreis möglich.

Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen verschärft sich das Infektionsgeschehen zunehmend. Leider sind auch immer mehr Einrichtungen von Corona-Infektionen betroffen. Die Quarantäne in der Einrichtung für Menschen mit Behinderung von diakoneo in Polsingen konnte für die meisten Wohnbereiche aufgehoben werden, wenige Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende sind noch in Quarantäne. Leider sind auch drei Personen, die in der Einrichtung gelebt haben, an oder mit Corona verstorben.

Außerdem ist das Haus Treuchtlingen von Regens Wagner sowie der Seniorenhof Pleinfeld von Corona-Infektionen betroffen. Die positiv getesteten Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende befinden sich in Quarantäne.

An beiden Klinikstandorten in Weißenburg und Gunzenhausen befinden sich 23 Personen, die eine Infektion mit Covid-19 aufweisen, in stationärer Behandlung. Drei Personen werden auf der Intensivstation behandelt.

Aufgrund der hohen Anzahl an täglich gemeldeten Neuinfektionen kann es bei der Ausstellung von Quarantänebescheiden durch das Gesundheitsamt leider zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Das Gesundheitsamt wird nun personell nochmal verstärkt, damit eine zeitnahe Ausstellung der Bescheide erfolgen kann. Das Gesundheitsamt bittet um Verständnis für die angespannte Situation. Die Mitarbeitenden arbeiten mit Hochdruck daran, alle neuen Fälle und aufkommenden Fragen zeitnah zu beantworten. Da die meisten Anliegen telefonisch beantwortet werden müssen, sind die Leitungen im Gesundheitsamt oft besetzt. Bei Fragen oder Anliegen ist es am besten, eine Mail an das Gesundheitsamt zu schicken unter gesundheitsamt.lra@landkreis-wug.de. Diese werden auch am Wochenende gelesen. Das Gesundheitsamt wird schnellstmöglich zurückrufen.

Außerdem weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass sich die Regelungen zur Kontaktnachverfolgung geändert haben. Positiv getestete Personen müssen ihre Kontaktpersonen nun selbst informieren. Enge Kontaktpersonen sollen sich dann umgehend beim Gesundheitsamt melden und werden zeitnah über eine mögliche Quarantäne informiert. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen wird darüber in der nächsten Woche noch einmal ausführlich in der Presse sowie auf der Homepage informieren.

In der Woche vom 25. bis zum 31. Oktober 2021 wurden 278 Personen aus dem gesamten Landkreis positiv auf eine Corona-Infektion getestet, davon waren 154 Personen ungeimpft. Zwar können sich auch geimpfte Personen mit Corona infizieren, allerdings zeigt sich das die Viruslast bei diesen deutlich geringer ist als bei Ungeimpften und die Impfung vor einem schweren Verlauf schützt. „Die Impfquote im Landkreis ist mit etwas über 62 Prozent noch deutlich zu niedrig. Dies sieht man auch an den hohen Infektionszahlen im gesamten Landkreis. Die Impfungen sind ein sehr wichtiger Baustein, um die Corona-Pandemie wieder einzudämmen“, so Landrat Manuel Westphal. Alle Informationen zu den Impfungen gibt es auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/impfzentrum.

Die hohen Infektionszahlen erfordern auch eine Ausweitung der Testkapazitäten im Landkreis. An Wochenenden gibt es am Samstag, 6. November 2021, die Möglichkeit für berechtige Personen, kostenlose PCR- sowie Antigen-Schnelltests an den beiden lokalen Testzentren des Landkreises an den Kirchweihplätzen in Weißenburg und Gunzenhausen zu erhalten. Sonntags können derzeit keine PCR-Tests angeboten werden, da hierfür keine Laborkapazitäten zur Verfügung stehen. Alle Informationen zu den Testmöglichkeiten im Landkreis finden Sie unter www.landkreis-wug.de/corona-testmoeglichkeiten/.

Strengere Corona-Regeln ab Sonntag möglich

Aufgrund der Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die ab Samstag, 6. November 2021 in Kraft treten wird, können bayernweit wieder Verschärfungen der Corona-Regeln eintreten. Aufgrund der bayernweiten Intensivbettenbelegung wird voraussichtlich die bayernweite Krankenhausampel am Wochenende auf „gelb“ umspringen. Die Regelungen der gelben Ampelphase würden dann ab Sonntag, 07. November bayernweit gelten:

–      FFP2-Maskenpflicht (ausgenommen im Schulbereich: Grundschule Stoffmaske, übrige Klassen medizinische Maske)

–      3G plus in den Bereichen, wo vorher 3G galt

–      2G in den Bereichen, wo vorher 3G plus galt

Das Klinikum Altmühlfranken weist darauf hin, dass die beiden Kliniken in Weißenburg und Gunzenhausen ab Inkrafttreten der „gelben Stufe“ der bayernweiten Krankenhausampel für Besucherinnen und Besucher nur noch mit 3G plus zugänglich sind. Das bedeutet, dass ausschließlich Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete Zutritt zu den beiden Kliniken erhalten. Ausnahmen gelten lediglich für Besucherinnen und Besucher, die Angehörige beim Sterben begleiten müssen, sowie für Partner, die ihre Frauen bei der Geburt begleiten.

Die geänderte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht zudem auch eine regionale Hotspotregelung vor. Das bedeutet, dass bei einer Intensivbettenbelegung von mindestens 80 Prozent im Leitstellenbereich sowie einer 7-Tage-Inzidenz von über 300 im Landkreis die Maßnahmen entsprechend der roten Krankenhausampel gelten würden.

Für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bedeutet das, dass die Intensivbettenbelastung an beiden Standorten des Klinikums Altmühlfranken sowie des Klinikums in Roth sowie Schwabach betrachtet werden muss.

Sollten die oben genannten Grenzwerte überschritten werden, würden ab dem Folgetag der Bekanntgabe des Überschreitens die Maßnahmen der roten Ampelphase eintreten:

–      FFP2-Maskenpflicht (ausgenommen im Schulbereich: Grundschule Stoffmaske, übrige Klassen medizinische Maske)

–      Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Innerhalb dieser Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die für normales 2G gelten. Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus. In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).

–      Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen würde dies entsprechend auch am Wochenende bekanntmachen. Die neuen Regelungen würden dann ab dem Folgetag der Bekanntmachung gelten. Auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-wug.de können Sie sich über die 7-Tage-Inzidenz sowie die Intensivbettenbelegung im Leitstellenbereich und ggf. auch über neue Regelungen informieren. Außerdem wird das Bayerische Gesundheitsministerium am Samstag, 06. November 2021, unter www.stmgp.bayern.de sowie www.coronavirus.bayern.de die jeweiligen Grenzwerte für alle bayerischen Landkreise bekanntgeben.

Foto: Pixabay

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