Treffen der Einsatzstellen der Jugendhilfe im Strafverfahren

Weißenburg (red). Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gibt es rund 45 Einsatzstellen für Jugendliche, die gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten müssen. Etwa 260 junge Menschen werden dort im Schnitt jährlich eingesetzt. Die Gründe, warum gemeinnützige Arbeitsstunden abgeleistet werden müssen, sind vielfältig. Begleitet werden Jugendliche dabei immer vom Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren am Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen.

Seit vielen Jahren wird die Jugendhilfe im Strafverfahren von verschiedenen Einsatzstellen im Landkreis unterstützt. Jugendliche oder Heranwachsende, denen von einem Gericht gemeinnützige Arbeitsstunden auferlegt wurden, leisten diese in den Einrichtungen ab. In einem Netzwerktreffen der Einsatzstellen sowie der Mitarbeiterinnen der Jugendhilfe im Strafverfahren oder Jugendgerichtshilfe konnten sich die Einrichtungen jüngst im Landratsamt untereinander austauschen und erfuhren mehr über den Fachbereich am Amt für Jugend und Familie.

Bei dem Treffen ging es darum, die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren kennenzulernen, den Weg der Jugendlichen hin zur Arbeitsauflage vorzustellen sowie einige Tipps der Sozialpädagoginnen zum Umgang mit den jungen Menschen zu erhalten.

„Wir beraten und begleiten die Jugendlichen und Heranwachsenden während des gesamten Strafverfahrens. Uns geht es um den Menschen hinter der Tat, also das individuelle Lebensumfeld, die Gründe für die Straftat oder auch die Prävention zukünftiger Straftaten“, erklärt Nadja Zeh, Mitarbeiterin im Fachdienst. Dementsprechend wird eine Stellungnahme während der Gerichtsverhandlung abgegeben, erzieherische Gesichtspunkte und das soziale Umfeld dargelegt. Die Mitarbeiterinnen nehmen dabei eine Scharnier- und Vermittlerfunktion zwischen den Klienten und dem Gericht ein. Zusätzlich werden die richterlichen Weisungen und Auflagen nach der Verhandlung überwacht. Diese reichen beispielsweise von gemeinnützigen Arbeitsstunden, dem Schreiben eines Aufsatzes, Hilfen zur Erziehung, wie z.B. die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder der Unterstellung einer Betreuungsweisung, bis hin zu Arresten.

„Auch während einer möglichen Haftstrafe sowie nach der Entlassung begleiten und beraten wir die Jugendlichen. Wir helfen dabei, ihr Leben ohne Straftaten zu gestalten“, erklärt Lisa Gößwein.

Doch nicht immer erfolgt die Anordnung von Arbeitsstunden über eine Gerichtsverhandlung. Im Rahmen des sogenannten Diversionsverfahrens erhebt die Staatsanwaltschaft keine Anklage, sondern leitet gleich eine erzieherische Maßnahme ein, z.B. gemeinnützige Arbeitsstunden. Dies kann beispielsweise vorliegen, wenn der Täter bzw. die Täterin geständig ist und es sich um eine Ersttat handelt. Die Jugendhilfe im Strafverfahren erhält dann eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft über die auferlegten Weisungen, meist sind dies Sozialstunden in Verbindung mit einem sogenannten Erziehungsgespräch, das ebenfalls durch die Sozialpädagoginnen des Fachdienstes durchgeführt wird.

Eine weitere Möglichkeit ist die Umwandlung eines Bußgeldbescheids in gemeinnützige Stunden. Dies tritt insbesondere bei mehrfachem Schulversäumnis auf, bei denen der Bußgeldbescheid nicht bezahlt wird.

Was passiert dann bei den Einsatzstellen?

Im Jugendstrafrecht sind gemeinnützige Arbeitsstunden ein Instrument, straffällige Jugendliche und Heranwachsende wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Die Arbeitsstunden werden meist in sozialen Einrichtungen abgeleistet, aber auch in Vereinen oder wie im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen an den Recyclinghöfen. Die jungen Menschen werden dort dann individuell eingesetzt.

Beim Netzwerktreffen konnten sich nun 23 Vertreterinnen und Vertreter der Einsatzstellen aus dem gesamten Landkreis zu ihren individuellen Herausforderungen austauschen und die Mitarbeiterinnen der Jugendhilfe im Strafverfahren kennenlernen, zu welchen neben den drei Sozialpädagoginnen, auch Cornelia Seitz als Verwaltungsfachkraft gehört. Dabei wurde über Versicherungsfragen oder den Umgang mit den Jugendlichen gesprochen, aber auch nach welchen Kriterien die Jugendlichen den Einsatzstellen zugeordnet werden. „Wir orientieren uns da vor allem natürlich an dem Wohnort der Jugendlichen, aber auch daran, welche Möglichkeiten Sie in Ihren Einrichtungen haben“, erklärt Evamaria Thum.

„Unsere Mitarbeiterinnen sind für Sie während der gesamten Ableistungszeit natürlich bei Fragen eine kompetente Anlaufstelle. Auch die Jugendlichen werden fortwährend durch unsere Sozialpädagogen am Amt für Jugend und Familie betreut“, ergänzt Stefan Lahner, der Leiter des Amtes für Jugend und Familie am Landratsamt.

Landrat Manuel Westphal ließ es sich nicht nehmen, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Netzwerktreffens persönlich zu begrüßen: „Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Wiedereingliederung von straffälligen Jugendlichen in unserer Gesellschaft. Auch durch Ihre Unterstützung können die jungen Menschen vom falschen Weg abgebracht werden und wieder ein Leben ohne Straftaten kennenlernen. Dafür sage ich heute herzlichen Dank!“

Bildunterschrift: Landrat Manuel Westphal ließ es sich nicht nehmen, die Vertreterinnen und Vertreter der Einsatzstellen beim Netzwerktreffen gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Jugend und Familie persönlich zu begrüßen. (v.li.: Stefan Lahner, Sachgebietsleiter Amt für Jugend und Familie, Cornelia Seitz vom Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren, Landrat Manuel Westphal und die drei Sozialpädagoginnen des Fachdienstes: Evamaria Thum, Lisa Gößwein und Nadja Zeh. Foto: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

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