Maskenpflicht in Kulturfabrik Roth bleibt
Roth (red). Die Stadt Roth, als Betreiberin der Kulturfabrik, hat aufgrund der hohen Inzidenzen beschlossen, die Maskenpflicht in den städtischen Gebäuden und Einrichtungen auch über den 2. April 2022 hinaus beizubehalten. Dazu gehört auch die Kulturfabrik. Auf eine FFP2-Maske wird nicht bestanden, eine medizinische Maske ist ausreichend. Ein 2G/3G-Nachweis ist nicht mehr erforderlich.
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