Bayern als Heimat von Kunst und Kultur

(red). Der Freistaat Bayern hat Hilfsprogramme für kulturelle Spielstätten mit rund 30 Millionen Euro und für Laienmusikvereine mit zehn Millionen Euro aufgelegt als Teil des Rettungsschirms für den Kulturbereich in Höhe von 210 Millionen Euro. Darauf haben die beiden CSU-Landtagsabgeordneten Andreas Schalk (Ansbach) und Alfons Brandl (Herrieden) bereits Anfang Juli hingewiesen.

Das kulturelle Leben in Bayern ist ein wichtiges Charakteristikum unserer Gesellschaft. Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern hat der Freistaat Bayern einen Rettungsschirm für den Kultur- und Kreativbereich eingerichtet. Neben dem bereits bestehenden Künstlerhilfsprogramm mit rund 140 Millionen Euro Volumen und neben der Unterstützung von geförderten nichtstaatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen einschließlich der Sing- und Musikschulen mit rund 10 Millionen Euro gibt es nun zwei neue Hilfsprogramme.

Mit einem Stabilisierungsprogramm unterstützt Bayern kleine und mittlere Spielstätten im Bereich Theater, Kleinkunst, Musik und Kabarett mit 30 Millionen Euro. Antragsberechtigt sollen die Betreiber kultureller Spielstätten in Bayern sein, die weder öffentlich getragen noch institutionell gefördert werden, in der Regel zwischen 50 und 1.000 Plätzen bieten und im Jahr 2019 im Durchschnitt mindestens zwei kulturelle Veranstaltungen pro Monat angeboten haben.

Wer einen Liquiditätsengpass plausibel darlegt, kann abhängig von der Beschäftigtenzahl zwischen 50.000 und 300.000 Euro beantragen. Das Programm läuft bis Jahresende und kann online bei Bayern Innovativ bis 30. Oktober beantragt werden. Andreas Schalk zeigt sich zufrieden, da „im Vergleich mit der Überbrückungshilfe des Bundes im bayerischen Stabilisierungsprogramm die tatsächlichen Personalkosten zu 100 Prozent berücksichtigungsfähig sind.“ Zudem sei gerade für kleinere Spielstätten eine deutlich höhere und längere finanzielle Unterstützung vorgesehen. „Wir brauchen gerade diese Bühnen bei uns, auf denen sich Künstlerinnen und Künstler präsentieren können“, so Schalk.

Das Programm Laienmusik richtet sich mit einem Volumen von zehn Millionen Euro an die gemeinnützigen Laienmusikvereine, die Mitglied in einem der 22 Dachverbände der Laienmusik in Bayern sind. Sie erhalten die Unterstützung, um ihre musikalischen Aktivitäten wieder aufzunehmen und fortzusetzen. Um die Kosten der musikalischen Aktivitäten trotz Einnahmeverlusten, die die Corona-bedingte Absage zahlreicher Auftritte nach sich zieht, decken zu können, stellt der Freistaat je Verein bis zu 1.000 Euro bereit. Für jedes weitere Ensemble eines Vereins erhöht sich die Summe um zusätzlich bis zu 500 Euro. Die Förderanträge können die Vereine bis zum 30. Oktober 2020 beim jeweiligen Dachverband einreichen. „Förderfähig sind musikalische Aktivitäten der Vereine wie Konzerte einschließlich GEMA-Kosten, Ausbildungskosten des musikalischen Nachwuchses, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen, Kosten der Ensembleleiter oder musikalische Aushilfen. Auch besondere Maßnahmen zur Umsetzung der Schutz- und Hygienekonzepte sowie Noten- und Instrumentenbeschaffungen können gefördert werden“, erläutert Alfons Brandl.

Brandl und Schalk freuen sich über diese neuen Bausteine zur Unterstützung des Kunst- und Kulturbereichs: „Jede Maßnahme, die hilft, die kulturelle Vielfalt in unserem Land zu bewahren, ist gut und richtig“, so die beiden CSU-Landtagsabgeordneten. „Insofern sind die beiden neuen Programme ein starker Aufschlag und ein klares Bekenntnis zu Kunst und Kulturvielfalt in unserer Region.“

Bildunterschrift: Für kulturelle Spielstätten stehen rund 30 Millionen Euro und für Laienmusikvereine zehn Millionen Euro zur Verfügung. Foto: pixabay

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