Entscheidung zum Bürgergeld – Union setzt durch: Sanktionen für Arbeitsverweigerer bleiben!

Berlin (red). Die Einigung zum Bürgergeld steht, die Union hat sich durchgesetzt: Der Einstieg in ein bedingungsloses Grundeinkommen konnte verhindert werden. Es bleibt beim Prinzip des Forderns und Förderns. Es gibt in Deutschland fast zwei Millionen unbesetzte Arbeitsstellen. Ziel der Arbeitsmarktpolitik sollte deshalb eine rasche Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung sein. Wer einen Job sucht, muss dabei unterstützt und weitergebildet werden. Gleichzeitig ist es dringend erforderlich, dass die Regelsätze in der Grundsicherung zum 1. Januar 2023 deutlich angehoben werden. „Wir haben beim neuen Bürgergeld grobe Mängel beseitigen können und das bedingungslose Grundeinkommen verhindert“, so das Fazit des Bundestagsabgeordneten Artur Auernhammer über die Einigung.

– Wir haben erreicht, dass es vom ersten Tag des Leistungsbezugs an möglich bleibt, auf Pflichtverletzungen zu antworten. Denn die von der Ampel angestrebte fast vollständig sanktionslose Vertrauenszeit von sechs Monaten ist gestrichen.

– Mitwirkung ist von Beginn an zwingend. Wer sich verweigert oder Termine verstreichen lässt, muss umgehend mit finanziellen Einbußen rechnen: Zehn Prozent im ersten Monat, 20 Prozent nach zwei und 30 Prozent nach drei Monaten. Damit wird die maximale mit Blick auf das Existenzminimum rechtlich zulässige Sanktionsmöglichkeit ausgeschöpft.

– Die Vermögensfreigrenze, das so genannte Schonvermögen, für die erste Person sinkt deutlich von 60.000 Euro auf 40.000 Euro. Zudem haben CDU und CSU eine Halbierung des Schonvermögens bei jeder weiteren Person im Haushalt von 30.000 Euro auf 15.000 Euro durchgesetzt.

– Die Zeit, in der das Vermögen nicht angetastet wird und die Wohnverhältnisse nicht überprüft werden, wird auf Druck der Union von zwei Jahre auf 12 Monate halbiert.

Bildunterschrift: MdB Artur Auernhammer; Foto: Tobias Koch

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