Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen bei Heidenheim

(red). Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen bei Heidenheim erteilt.

Im Januar 2022 wurde die Errichtung und der Betrieb von zwei Windkraftanlagen beantragt. Nach einer umfangreichen und intensiven Prüfung des Vorhabens und der maßgeblichen Genehmigungsvoraussetzungen geht das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen davon aus, dass bei einem ordnungsgemäßen Betrieb der beiden Windkraftanlagen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt und deren Schutzgüter zu erwarten sind. Aus diesem Grund konnte das beantragte Vorhaben nun genehmigt werden.

Die Entscheidung wird auch im Amtsblatt des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen und der Großen Kreisstadt Weißenburg i. Bay. am 18.05.2024 und auf der Homepage des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen unter www.landkreis-wug.de/amtliche-bekanntmachungen/immissionsschutz bekannt gemacht.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich der genehmigten Antragsunterlagen liegt in der Zeit von Dienstag, 21.05.2024, bis einschließlich Montag, 03.06.2024, während der allgemeinen Servicezeiten (Montag bis Donnerstag von 08.00-16.00 Uhr und freitags von 08.00-12.00 Uhr) im Sachgebiet Umwelt- und Naturschutzrecht, Staatl. Abfallrecht zur Einsichtnahme aus. (Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, Gebäude F (Alte Post) Zi.-Nr. 2.07, Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.)

Foto: Pixabay

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