Landratsamt genehmigt Errichtung von zwei Förderbrunnen der Firma Altmühltaler

Treuchtlingen (red). Das wasserrechtliche Verfahren beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zur Errichtung von zwei Brunnen in unmittelbarer Nähe zu den Probebohrungen der Firma Altmühltaler Mineralbrunnen GmbH ist abgeschlossen. Die Genehmigung für die Errichtung der Brunnen sowie für die erforderlichen Pumpversuche konnte nach Prüfung durch das zuständige Sachgebiet erteilt werden.

Die vorliegenden chemischen Analysen aus den Probebohrungen weisen darauf hin, dass die qualitativen Anforderungen für eine Mineralwassererschließung eingehalten werden können. Die Auswertungen der Pumpversuche lassen erwarten, dass ein ausreichend großes nutzbares Grundwasserdargebot im Eisensandstein vorliegt, das zur Einsparung der Entnahmemenge aus dem überdeckten Sandsteinkeuper bei der Firma Altmühltaler wesentlich beitragen kann. Der Grundwasserkörper des überdeckten Sandsteinkeupers weist im Gegensatz zum Eisensandstein Übernutzungstendenzen auf und soll in Zukunft möglichst geschont werden.

Aufgrund der oben beschriebenen Ergebnisse beabsichtigt die Firma Altmühltaler, zwei Förderbrunnen am jeweiligen Standort der Probebohrungen zu errichten. Hierfür war eine weitere wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.

Am 17.10.2023 hat die Firma Altmühltaler die Unterlagen für den Antrag zur Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für die Errichtung von zwei Brunnen in unmittelbarer Nähe der Probebohrungen sowie für die Durchführung der erforderlichen Pumpversuche beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen eingereicht.

Das Landratsamt hat die Antragsunterlagen an das Wasserwirtschaftsamt Ansbach zur Erstellung eines Gutachtens als amtlicher Sachverständiger weitergeleitet sowie die Untere Naturschutzbehörde und das Gesundheitsamt um Stellungnahme zu dem Vorhaben gebeten. Die Fachbehörden wurden ebenfalls um Stellungnahme gebeten, ob aus ihrer Sicht die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Das Bergamt Nordbayern wurde aufgrund der geplanten Bohrtiefe von über 100 m beteiligt.

Am 16.12.2023 wurde im Amtsblatt Nr. 51 bekannt gegeben, dass nach den Stellungnahmen der Fachbehörden keine nachteiligen Auswirkungen auf andere Schutzgüter zu erwarten sind und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung entbehrlich ist.

Aufgrund der Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden konnte das wasserrechtliche Verfahren zur Errichtung der Brunnen nun abgeschlossen werden und die Genehmigung durch das Landratsamt erteilt werden. Im wasserrechtlichen Genehmigungsbescheid sind verschiedene Inhalts- und Nebenbestimmungen enthalten. Diese regeln die Durchführung der Bohrungen und der Pumpversuche sowie die notwendigen Dokumentationen.

Weiterhin sind im gesamten Zeitraum der geplanten Maßnahmen (Bohrungen, Ausbau, Pumpversuche) zur Beweissicherung die Wasserstände der Brunnen Viersteinbrunnen (ZV Wettelsheimer Gruppe), Brunnen Schambach (Stadtwerke Treuchtlingen) sowie der Flachbrunnen FB 3 und FB 4 (Fa. Altmühltaler) kontinuierlich aufzuzeichnen. Ebenfalls sind für diesen Zeitraum auch die Wasserstände der amtlichen Grundwassermessstelle 703100208 einzuholen. Die genannten aufgezeichneten Wasserstände sind in Hinblick auf Reaktionen der Bohr- und Pumpmaßnahmen auszuwerten. Des Weiteren ist die Quellschüttung der Walkquelle (ZV Wettelsheimer Gruppe) über die bestehende Messeinrichtung zu messen und ebenfalls im Hinblick auf Reaktionen auf die Bohr- und Pumpmaßnahmen auszuwerten.

Mit dem Abschluss des Baus der Brunnen und der endgültigen Auswertung der Pumpversuche ist voraussichtlich im Sommer 2024 zu rechnen. Dann wird seitens der Firma Altmühltaler zu entscheiden sein, ob und in welchem Umfang die Genehmigung für die Entnahme des Wassers aus dem Eisensandstein beantragt wird.

Das wasserrechtliche Verfahren für die Entnahme aus dem Eisensandstein wird dann ebenfalls beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen durchgeführt.

Ob und welche Mengen Altmühltaler nach dem erfolgten Bau der Brunnen und Pumpversuchen aus dem Eisensandstein entnehmen darf, wird in diesem neuen Verfahren entschieden werden. Das förmliche Mineralwasseranerkennungsverfahren wird voraussichtlich ebenfalls erst nach Fertigstellung der Brunnen durchgeführt.

Alle Informationen rund um das Wasserrechtsverfahren der Firma Altmühltaler hat das Landratsamt auf seiner Homepage unter www.landkreis-wug.de/informationen-wasserrechtsverfahren/brunnenbau/ zusammengefasst.

Foto: Pixabay

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