Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Im Zeitraum vom 03.10.2023 bis 13.10.2023 wurde in der Albert-Schweitzer-Straße in Gunzenhausen am dortigen Parkplatz des Krankenhauses ein orangefarbener Ford Ranger angefahren. Hierbei entstand ein Schaden in Höhe von ca. 4.000 Euro. Der Unfallverursacher verließ die Unfallörtlichkeit, ohne seinen Pflichten als solcher nachzukommen. Hinweise auf den Verursacher nimmt die Polizeiinspektion Gunzenhausen unter der Rufnummer 09831 67880 entgegen.

Marke Eigenbau
In den Abendstunden des 13.10.2023 fiel einer Zivilstreife der Polizeiinspektion Gunzenhausen ein Fahrradfahrer auf, welcher mit hoher Geschwindigkeit und ohne hierbei in die Pedale zu treten durch das Stadtgebiet Gunzenhausen fuhr. Bei einer Nachfahrt zeigte der Tacho des Streifenwagens eine Geschwindigkeit von 45 km/h an. Bei der nachfolgenden Verkehrskontrolle konnte festgestellt werden, dass sich der Elektromotor des Fahrrads über einen Griff am Lenker steuern lässt. Das manipulierte Fahrrad wurde sichergestellt. Ein Geschwindigkeitsgutachten durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen wird angeregt. Der Fahrradfahrer muss sich nun wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Da der 42-jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, wurde zudem ein Vergehen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Hausfriedensbruch
Am 14.10.2023 betrat eine 61-jährige Dame ein Grundstück in Heidenheim, obwohl dieser durch den Eigentümer des Grundstücks ein schriftliches Haus- und Grundstücksverbot ausgesprochen wurde. Zwei Polizeibeamte der Polizeiinspektion Gunzenhausen begleiteten
die Dame vom Grundstück. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs eingeleitet.

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