Unfallflucht

Gunzenhausen – Eine Anwohnerin wurde am Mittwoch durch einen lauten Schlag in den frühen Morgenstunden geweckt. Bei einem Blick aus dem Fenster konnte sie noch einen blauen Kombi wegfahren sehen, welcher wohl gegen ihren geparkten Pkw gestoßen war und notierte sich das Kennzeichen. Nachdem die Geschädigte an ihrem Fahrzeug einen erheblichen Sachschaden in Höhe von etwa 2.500 € feststellen musste, es wurden die Frontschürze, Nebelscheinwerfer und der Kühlergrill beschädigt, verständigte sie die Polizei. Das Auto der 69-Jährigen Verursacherin konnte vor deren Wohnanschrift festgestellt werden, an dem Fahrzeug sind hinten links übereinstimmende Unfallspuren vorhanden. Sie räumte ein, zum Unfallzeitpunkt an der Örtlichkeit unterwegs gewesen zu sein, von einem Anstoß will sie nichts bemerkt haben.

Eine weitere Unfallflucht ereignete sich an diesem Tag um 22.30 Uhr. Im Schießwasengäßchen war ein Autofahrer rückwärts gegen eine Hauswand gestoßen. Die Bewohnerin hörte den  Aufprall und anschließend das laute Fluchen eines Mannes. Dieser fuhr aber unerkannt davon, bevor die Geschädigte nach draußen ging. Es wurden drei Verkleidungsplatten an der Hauswand beschädigt, von dem Pkw blieben Splitter des Rücklichts zurück. Hier bittet die Polizei um Hinweise auf den Unfallflüchtigen.
Trotz Fahrverbot unter Alkoholeinfluss unterwegs

Muhr am See – Am Mittwoch um 19.20 Uhr rangierte ein 59-Jähriger mit seinem Pkw auf dem Parkplatz eines Supermarktes und stieß dabei gegen eine Säule des Gebäudes. Er stieg aus seinem Pkw, besah sich den Schaden und wollte wieder einsteigen. Dies wurde zunächst von
anwesenden Passanten verhindert, diesen war die offensichtliche Alkoholisierung des Autofahrers aufgefallen. Unter dem Vorwand nur seinen Schlüssel abziehen zu wollen stieg der Mann wieder in seinen Pkw und fuhr nach Hause. Dort konnte er von der Polizei in seinem
Wohnzimmer angetroffen werden. Nachdem ein Atemalkoholtest verweigert worden war, musste er sich einer Blutentnahme im Krankenhaus unterziehen. Die Fahrerlaubnis war ihm bereits im März diesen Jahres durch die Führerscheinstelle entzogen worden. Der Amtsbekannte muss sich jetzt neben Unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle und Trunkenheit im Verkehr auch wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Die beiden Schlüssel seines Pkw wurden sichergestellt.

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