Unfallflucht

Muhr am See – Am Sonntagabend um 22.50 Uhr hat eine 50-Jährige beim Ausparken ihres Pkw eine Hausmauer gestreift und dabei die Fassade sowie ihren Pkw beschädigt. Die Bewohnerin des Anwesens war durch den Anstoß aufgewacht und konnte sich noch das Kennzeichen des davonfahrenden Pkw notieren. Die Autofahrerin gab später gegenüber der Polizei an, sie hätte den Unfall am nächsten Tag gemeldet. Der Schaden am Gebäude wird auf
etwa 2.000 €, an dem Auto auf 5.000 € geschätzt. Ein Strafverfahren wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde eingeleitet.

Nach Eierwurf geeinigt

Gunzenhausen – Ein Anwohner hat seinen Geschäftswagen in der Vergangenheit regelmäßig auf einem bestimmten Parkplatz in der Innenstadt abgestellt. Nachdem durch den Lieferwagen die Sicht eventueller Kunden auf zwei Geschäfte behindert war, brachte einer der Gewerbetreibenden einen Zettel an der Windschutzscheibe an, worin der Fahrer gebeten worden war einen anderen Parkplatz zu nutzen. Nachdem das Fahrzeug aber wieder auf dem gewohnten Platz abgestellt war, wurden zwei Eier auf die Windschutzscheibe geworfen. Dies meldete der Geschädigte vorsorglich der Polizei, er wollte aber keine Anzeige erstatten, da ihm nach seiner Meinung auch kein Schaden entstanden war. Kurz darauf rief er erneut bei der Polizei an. Er hatte mit den beiden Geschäftsleuten gesprochen, diese vermuteten ein absichtliches Verhalten des Lieferwagenfahrers und hatten deshalb gemeinschaftlich die Eier geworfen. In dem Gespräch fand sich eine einvernehmliche Lösung.

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