Verkehrsunfall nach Vorfahrtsverletzung
Treuchtlingen – Zu einem Verkehrsunfall mir Sachschaden kam es am gestrigen Montag, dem 11.03.2024 gegen 15:00 Uhr an der Einmündung der Kästleinsmühlenstraße in die Bürgermeister-Döbler-Alle. Ein 35-jähriger Autofahrer übersah beim Abbiegen den Pkw einer 42-jährigen Autofahrerin, die mit ihrem Ehemann (48) und ihren drei Kindern (1, 6, 16 Jahre) die vorfahrtsberechtigte Bürgermeister-Döbler-Allee befuhr. Bei dem Unfall wurde niemand verletzt, an den beiden Fahrzeugen älteren Baujahres entstand augenscheinlich erheblicher Sachschaden in Höhe von insgesamt ca. 7.000 Euro.
Fahrt unter Alkoholeinfluss
Treuchtlingen – In den Mittagsstunden des gestrigen 11.03.2024 kontrollierten Beamte der PI Treuchtlingen auf der St 2216 zwischen Treuchtlingen und Auernheim einen Pkw-Fahrer. Da sie bei dem 83jährigen Fahrzeugführer Alkoholgeruch wahrnahmen wurde dieser zum Atemalkoholtest gebeten, der positiv verlief und über dem gesetzlichen Grenzwert lag. Im weiteren Verlauf wurde eine Blutentnahme beim Betroffenen angeordnet. Wenn die Analyse der Blutprobe das Atemalkoholtestergebnis bestätigt, drohen dem Fahrer ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro und ein Fahrverbot.