Joint weggeworfen

Treuchtlingen – Am Montag, kurz vor Mitternacht, kontrollierten Beamte der Polizei Treuchtlingen in der Ansbacher Straße zwei männliche Personen im Alter von 30 und 21 Jahren, in deren Nähe starker Marihuanageruch festgestellt wurde. Zudem warf einer der Beiden vor der Kontrolle eine offensichtlich „angerauchte Zigarette“ weg. Bei der Nachschau wurde festgestellt, dass es sich bei der „Zigarette“ um einen angerauchten Joint handelte. Dieser wurde sichergestellt und beide zum Besitz von Betäubungsmittel befragt. Daraufhin händigte der 21-Jährige den Beamten eine geringe Menge Marihuana aus. Der 30-Jährige führte einen Brocken Haschisch mit sich. Die Betäubungsmittel wurden sichergestellt. Gegen beide Personen wird wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz ermittelt.

38-Jähriger abermals beim Ladendiebstahl erwischt

Treuchtlingen – Am Montagnachmittag wurde ein 38-Jähriger bereits zum dritten Mal in diesem Jahr dabei ertappt, als er Nahrungsmittel und Alkoholika aus einem Verbrauchermarkt entwenden wollte. Dieses Mal steckte er in einem Geschäft in der Bürgermeister-Korn-Straße diverse Lebensmittel und zwei Flaschen mit alkoholischen Getränken in seinen mitgeführten Rucksack. Nach Verlassen des Kassenbereiches wurden in seinem Rucksack Waren im Wert von knapp 30 Euro aufgefunden, welche er nicht bezahlt hatte. Auch in diesem Fall wurde ein Hausverbot ausgesprochen und Anzeige wegen Ladendiebstahl erstattet.

Durch den Zaun und geflüchtet

Treuchtlingen – Am Montagmorgen befuhr ein 59-jähriger Pkw-Fahrer den Lettenpark in Treuchtlingen. Aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit im
Zusammenhang mit einem Bremsmanöver kam er ins Rutschen. Hierbei riss er mit seinem Fahrzeug einen Maschendrahtzaun nieder, durchfuhr die dahinter befindliche Grünfläche und kam schließlich an einer Hauswand zum Stehen. Anschließend wendete er in der Grünfläche und fuhr zunächst weiter, ohne sich um die Schadenregulierung zu kümmern. Während der polizeilichen Unfallaufnahme kam der Unfallverursacher zur Unfallörtlichkeit zurück und betätigte seine Beteiligung. Am Gartenzaun entstand ein Schaden von etwa 1800 Euro und am Verursacherfahrzeug ein Sachschaden von etwa 5000 Euro. Gegen den Mann wird nun eine Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht der Staatsanwaltschaft vorgelegt.

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