Gunzenhausen-Weißenburg (red). Mit dem Verlust der Wohnung und der dadurch fehlenden Meldeadresse entstehen einige Probleme. Das fängt bei der Kontoeröffnung an und hört beim Bezug von Sozialleistungen auf. Laut Bundesmeldegesetzt wird die Wohnung als „[…] jeder umschlossener Raum, der zum Wohnen und Schlafen benutzt wird“ bezeichnet. Was ist aber, wenn es diesen Raum nicht gibt? Obdach- und Wohnungslosigkeit tritt in vielerlei Variationen auf. Ein häufiges und gerade unter jungen Menschen verbreitetes Phänomen ist das sogenannte „Couchsurfing“. Männer und Frauen, die gerade nicht nach Hause zurückkönnen oder die Wohnung aus verschiedenen Gründen verloren haben, schlagen sich durch, indem sie ständig wechselnde Übernachtungsmöglichkeiten, zum Beispiel bei Freunden oder Bekannten, nutzen. „Viele wollen sich zunächst nicht eingestehen, dass Sie ohne Obdach sind“, so Sozialpädagogin Nadine Heidingsfelder. Aus Scham oder Angst vor der Meldung als Wohnungslos bei der zuständigen Stadtverwaltung, führen sie lieber die beschriebene Praxis fort.

Das Problem dabei ist, dass sie dabei in der Regel keine Möglichkeit haben, einen Briefkasten als Postadresse gegenüber Ämtern und Behörden anzugeben. Ohne Melde- oder zumindest einer Postadresse kann sich der oder die Betroffene, sollte er im Leistungsbezug sein, seinen Tagessatz nur als Scheck beim Jobcenter Weißenburg abholen. Dies ist als hochschwellig zu bezeichnen, da das nächste Jobcenter ist in Weißenburg ist. Zudem fehlen für die Zugfahrt in der Regel die finanziellen Mittel.

Durch Unterstützung der Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern, konnten ergänzend zum Sleep In-Projekt, drei Obdachlosenbriefkästen zur temporären Nutzung für Menschen ohne festen Wohnsitz angeschafft werden. Um den gesamten Landkreis abzudecken, werden die Briefkästen in Gunzenhausen, Weißenburg und Treuchtlingen angebracht.

„Der Vorteil ist“, so Streetworkerin Joana Sämann, „dass wir für die Nutzung keinen Schlüssel mehr an die Klienten aushändigen müssen, da die Briefkästen mit einem digitalen Codeschloss ausgestattet sind.“ Den Betroffenen kann also ganz niederschwellig, binnen kurzer Zeit eine vorübergehende Postadresse zur Verfügung gestellt werden.

Betreut wird das Projekt von der Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe, vertreten durch Nadine Heidingsfelder (Telefon: 0152 51451768), in Zusammenarbeit mit dem Streetwork Gunzenhausen / Muhr am See (Frau Sämann, Telefon: 0151 10372327) sowie der Kirchlichen Allgemeinen Sozialarbeit, vertreten durch die Sozialpädagoginnen Ulla Langer (Telefon: 0152 05347767) und Irene Rottler-Steiner (Telefon: 0170 7213866).

Anfragen können auch mittels Mail unter wohnungsnotfallhilfe@diakonie-wug.de an Frau Heidingsfelder gestellt werden.

Für die Hilfe im Einzelfall wurde für das Projekt ein Wohnungsnothilfefond eingerichtet.

Das Spendenkonto des Diakonischen Werks WUG-GUN lautet: Sparkasse Mittelfranken Süd; IBAN: DE76 7645 0000 0000 0270 06, Raiffeisenbank Weißenburg-Gunzenhausen eG; IBAN: DE14 7606 9468 0003 0336 19, Jeweils Stichwort „Wohnungsnothilfe“.

Bildunterschrift: Das Bild zeigt KASA-Mitarbeiterin Ulla Langer (von links), Streetworkerin Joana Sämann und Projektverantwortliche Nadine Heidingsfelder (Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe). Foto: Diakonie

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