Stadt Treuchtlingen kauft Schlosshotel nicht

Treuchtlingen (red). Der Treuchtlinger Stadtrat entscheidet sich gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts für das Schlosshotel in der Heinrich-Aurnhammer-Straße.

Der Westflügel des Stadtschlosses, also das ehemalige Schlosshotel, stand zum Verkauf. Die Stadt Treuchtlingen hat sich für solche Gelegenheit ein Vorkaufsrecht gesichert. Das bedeutet, dass die Stadt die Möglichkeit hätte, bei einem Grundstücksverkauf, dieses zu den selben Bedingungen wie der eigentliche Käufer, vorrangig zu erwerben. Der Sinn des Vorkaufsrechts liegt in erster Linie darin, dass die Stadt auf diesem Weg für die Stadtentwicklung wichtige Gebäude sichern und entsprechend entwickeln kann.

In einer Sonderstadtratssitzung am 3. März 2022 entschied der Stadtrat darüber, ob er das Vorkaufsrecht für das Stadtschloss ausüben möchte. Mit 12:10 Stimmen hat er sich gegen den Kauf ausgesprochen. Somit geht die Schlosshälfte an den ursprünglichen Käufer, einer Treuchtlinger Hotellerie und Gastronomie Familie. Für den Kauf hätte gesprochen, dass das gesamte Schloss in Hand der Stadt gewesen wäre und im Zuge der Stadtentwicklung eine ganzheitliche Nutzung im Sinne der Stadtmarke hätte erfolgen können. Überwogen haben aber die Bedenken, ob die Stadt die notwendigen Stadt Treuchtlingen Investitionen Stämmen könne. Die Stadt hätte das Gebäude für einen öffentlichen Zweck, z.B. als Bildungseinrichtung, nutzen können. Eine Nutzung als Hotel, der geplante Nutzungszweck des neuen Eigentümers, wäre im Rahmen des Vorkaufsrechts rechtlich nicht möglich gewesen.

Die Stadt Treuchtlingen freut sich, dass mit den neuen Eigentümern dem leerstehenden Schloss neues Leben eingehaucht wird.

Foto: Brigitte Dorr

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