Afrikanische Schweinepest in Deutschland

Altmühlfranken (red). Am 10. September 2020 teilte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit, dass es in Brandenburg den deutschlandweit ersten bestätigten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein gibt. Damit wurden alle Veterinärämter und Schweinehalter in akute Alarmbereitschaft versetzt. Das Veterinäramt im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen setzt sich seit Monaten intensiv mit einem möglichen Aufbruchsgeschehen auseinander und ist daher gut vorbereitet.

In Bayern stellt der Rahmenplan Afrikanische Schweinepest ein landesweit koordiniertes, schnelles und zielgerichtetes Vorgehen zur Seuchenbekämpfung sicher. Bereits seit Monaten bereiten sich die Veterinärämter in Bayern mit vielfältigen Maßnahmen auf den Ernstfall vor.

So wurde im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erst am vergangenen Samstag erneut in einer Übung gemeinsam mit dem ABC-Zug des Landkreises Aufbau und Betrieb einer sogenannten Desinfektionsschleuse eingeübt. Auch die Suche und Bergung von verendeten Wildschweinen wurde vorbereitet. Hierfür wurden Such- und Bergeteams unter anderem auch Vor-Ort im Wald geschult, damit im Seuchenfall verendete Wildschweine sicher geborgen werden können. Auch der Einsatz einer landkreiseigenen Drohne zum Auffinden von Wildschweinkadavern wurde zusammen mit der IuK-Einheit des Landkreises erprobt. Außerdem wurde zur Bergung von Wildschweinkadavern ein geschlossener Anhänger angeschafft. Das Veterinäramt und die Jägerschaft im Landkreis stehen in engem Austausch.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche, die nur bei Haus- und Wildschweinen auftritt. Für den Menschen und andere Tierarten ist das Virus ungefährlich. Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse können weiterhin unbedenklich verzehrt werden.

Allerdings muss unbedingt verhindert werden, dass die Afrikanische Schweinepest in die Haus- und Wildschweinbestände eingeschleppt wird. Dazu sind schweinehaltende Betriebe aufgerufen sich unbedingt an die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen zu halten.

Ausnahmslos jede Schweinehaltung also auch alle Hobbyhalter haben ihre Schweinehaltung am Veterinäramt, Tel. 09141 902-272, und am Amt für Landwirtschaft, Tel. 09141 875-0, zu melden.

Die Freiland- und Auslaufhaltung von Schweinen muss unbedingt beim zuständigen Veterinäramt angezeigt und im Falle einer Freilandhaltung genehmigt werden, auch wenn bereits allgemein eine Schweinehaltung angemeldet wurde. Daher werden auch alle Schweinehalter, die eine Freiland- oder Auslaufhaltung betreiben und diese noch nicht beim Veterinäramt gemeldet haben, aufgefordert diese spezielle Form der Schweinehaltung umgehend beim Veterinäramt anzumelden.

Jeder Bürger kann seinen Beitrag leisten, um einen Ausbruch auch anderer Tierseuchen zu vermeiden, indem Lebensmittelabfälle, besonders von Fleisch und Wurstwaren, nicht offen, sondern nur in geschlossenen Behältern entsorgt werden.

Für Fragen zum aktuellen Geschehen und dessen Auswirkungen wurde am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine ASP-Hotline, Tel. 09131 6808-5700, eingerichtet. Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sind abrufbar unter www.stmuv.bayern.de/asp.htm und www.lgl.bayern.de/asp.htm.

Bildunterschrift: Das Veterinäramt ist gut vorbereitet: Während einer gemeinsamen Übung mit dem ABC-Zug des Landkreises wurde der Aufbau und der Betrieb einer Desinfektionsschleuse eingeübt. Foto: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

 

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