Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg: Änderungen im persönlichen Kontakt

(red). Für dringende persönliche Anliegen und die Arbeitslosmeldung haben wir ab sofort wieder an den bekannten Tagen von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Mit vorheriger Terminvereinbarung (insbesondere Beratungsgespräche) sind wir weiterhin von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr für Sie da.

Für den Zugang zu unseren Häusern gilt die 3G-Regelung. Dies bedeutet, dass Sie zu persönlichen Vorsprachen vollständig geimpft oder genesen sein müssen. Alternativ kann ein negativer Testnachweis, von einer berechtigten Stelle, nicht älter als 24 Stunden, vorgelegt werden. Einzig für die kurzfristige Arbeitslosmeldung ist im Ausnahmefall kein 3G-Nachweis erforderlich.

Um längere Wartezeiten zu verhindern, bitten wir bei allen Anliegen, wenn möglich, um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung.

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