Fortführung der Härtefallförderung

Bayern (red). Die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern im Bayerischen Landtag haben in ersten Beratungen Punkte über die Fortführung der RZWas-Härtefallförderung bei der Sanierung von kommunalen Trink- und Abwasseranlagen vereinbart. Darauf haben jetzt die CSU-Landtagsabgeordneten Alfons Brandl (Herrieden) und Andreas Schalk (Ansbach) hingewiesen.

„Es besteht Einigkeit darüber, die Härtefallförderung über das Jahr 2021 hinaus fortzusetzen. Dabei soll die Laufzeit der Richtlinie mindestens um vier, besser um sechs Jahre verlängert werden, um die Baupreise zu entspannen“, freut sich Alfons Brandl.

Der Staat fördert wasserwirtschaftliche Maßnahmen und trägt damit entscheidend dazu bei, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen im ganzen Land zu verwirklichen und unzumutbar hohe Kostenbelastungen der Kommunen und ihrer Bürger zu vermeiden. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben, aktuell der RZWas 2018.

Nach den Plänen der Regierungsfraktionen sollen die Zuwendungen haushaltsabhängig auf eine Millionen Euro je Gemeinde und Jahr gedeckelt werden können. Eine Baupreisbremse mit Absenkung der Mindestfördersätze soll eingeführt und die Absenkung der Härtefallschwellen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) angepasst werden.

Andreas Schalk abschließend: „Ziel ist, dass es zu keinen größeren Wartezeiten bei der Auszahlung der Zuwendungen kommt. Der Freistaat muss auch künftig ein zuverlässiger Partner der bayerischen Kommunen bei der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung sein.“

Bildunterschrift: Die RZWas-Härtefallförderung bei der Sanierung von kommunalen Trink- und Abwasseranlagen wird fortgesetzt. Foto: pixabay

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